12 General versammlung. Verstand. Geschäftsstelle. oder Ortschaften vertreten, deren Handelskammern Mitglieder der Vereinigung sind, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Solche Ehren mitglieder werden in größerer Zahl ernannt. Da auch unter den ordentlichen Vertretern der Mitgliedskammern Parlamentsmit glieder sind — der Präsident der Assoziation pflegt es meistens zu sein —• besitzt die Assoziation eine zahlreiche Vertretung im englischen Parlament, welcher sie zum Teil ihren großen Einfluß verdankt. Englische Handelskammern im Auslande oder in den Kolonien können vom Vorstande als korrespondierende Mitglieder der Handelskammervereinigung aufgenommen werden. Alljährlich muß im Frühjahr eine Generalversammlung statt finden, in welcher u. a. vom Vorstand Bericht über seine Tätig keit und über den Vermögensstand der Vereinigung erstattet wird. In der Hegel findet im Herbst eine zweite General versammlung statt. Auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern müssen weitere Versammlungen einberufen werden. Bei An wesenheit von auch nur fünf Mitgliedern ist die Versammlung beschlußfähig. Die auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungs gegenstände müssen in der angegebenen Reihenfolge behandelt werden. Nur mit Zweidrittelmajorität können Resolutionen ge faßt werden. Heber die Generalversammlung werden umfang reiche Berichte veröffentlicht. Der größte Teil der Funktionen der Association of Chambers of Commerce wird, da die Generalversammlung nur zweimal im Jahre zusammenzutreten pflegt, vom Vorstand ausgeübt. In diesen wählt die erste ordentliche Generalversammlung des Jahres einen Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, einen Schatzmeister, zwei Schriftführer und 25 andere Mitglieder. Frühere Präsidenten sind ex officio Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand beruft die Generalversammlungen ein, stellt ihre Tagesordnungen fest, leitet die Geschäfte der Assoziation, handelt in ihrem Namen und führt ihr Siegel. Der Vorstand ist ferner berechtigt, Gesohäfts- lokale zum Gebrauch der Assoziation zu mieten und Aus gaben für sie zu machen. Er stellt Sekretär und Leiter der Geschäftsstelle mit dem nötigen Hilfspersonal an. Die Ge schäftsordnungen für die Verwaltung der Assoziation werden vom Vorstand erlassen. Die ständige Geschäftsstelle der Assoziation hat die Auf gabe, jeder der vereinigten Kammern möglichst schnell Kenntnis von Gesetzesvorlagen, Parlamentsanträgen und anderen, die Inter essen des Handels berührenden Vorkommnissen zu geben. Sie soll ferner jeder beigetretenen Kammer zum Selbstkostenpreise Bücher, parlamentarische oder andere Schriften, die sie bestellt, verschaffen, und solchen Kammern Beistand leisten, welche eine Unterredung mit einem Parlamentsmitglied, offiziellen Personen oder öffentlichen Behörden zu haben wünschen. Die Geschäfts räume müssen deshalb statutengemäß in der Nähe der Parlaments-