19 von der Korporation auszuüben seien. Durch Verfügung vom 3. Dez. 1902 bestimmte der Minister, daß die Korporation auch weiterhin bei der Feststellung der Grenzen von Industrie und Handwerk sowie bei der Frage der Vereinigung von Nachbar orten für die Zwecke des Handelsregisters Gutachten abgeben und bei der Führung des Handelsregisters mitwirken solle, wo gegen ihr andere öffentlich-rechtliche Befugnisse, wie die Er nennung von Dispacheuren usw., die Ausstellung von Ursprungs zeugnissen, der Vorschlag von Handelsrichtern usw., von nun ab nicht mehr zustanden. Die Aufsicht über die Börse wurde der Handelskammer übertragen; dagegen verblieb die finanzielle Verwaltung der Börse bei der Korporation, die auch Eigentümerin des Börsengebäudes ist. Die Grundlagen der Tätigkeit der Korporation blieben un verändert. Sie hat nach ihrem Statut die Bestimmung, die Ge samtinteressen des Handels und der Industrie ihres Bezirks wahr zunehmen, insbesondere die Behörden in der Förderung von Handel und Industrie durch tatsächliche Mitteilungen, Anträge und Erstattung von Gutachten zu unterstützen. Sie ist befugt, Anstalten, Anlagen und Einrichtungen, welche die Förderung von Handel und Gewerbe, sowie die technische und geschäftliche Aus bildung, die Erziehung und den sittlichen Schutz der darin be schäftigten Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu begründen, zu unterhalten und zu unterstützen. Auf diesen Gebieten ist sie berechtigt, dieselben Funktionen auszuüben wie die Handels kammer. Die finanzielle Grundlage der Korporation bildet die Be stimmung ihres Statuts, daß jedes Mitglied einen jährlichen Kostenbeitrag von 18 Mk. zahlt — ein Eintrittsgeld wird nicht erfordert — und die Korporation befugt ist, so weit ihre anderweitigen Einnahmen nicht ausreichen, den Bedarf durch Gebühren zu decken, welche für den Besuch oder für die Benutzung der Einrichtungen der Börse (der Börsen schiedsgerichte, der Zulassungstelle usw.) von den Beteiligten ohne Rücksicht auf deren Zugehörigkeit zur Korporation zu erheben sind. Die Korporation erwählt alljährlich nach dem allgemeinen gleichen Wahlrecht das aus 27 Mitgliedern bestehende Kollegium ler Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin, welches sämt liche Befugnisse der Korporation ausübt und die Verwaltung führt. Das finanzielle Gebaren der Aeltesten der Kaufmann schaft unterliegt der Kontrolle einer besonderen Pinanzkommission, ■welche von den Mitgliedern der Korporation gewählt wird. Abgesehen von verschiedenen anderen Einrichtungen übt die Korporation auf dem Gebiete des kaufmännischen Schulwesens «me lebhafte Tätigkeit aus, indem sie kaufmännische Fortbildungs schulen für männliche und weibliche Angestellten unterhält und 2* Wirksamkeit der Korporation.