32 Kostendeckung:. Gewerbe kammer. Zusammen setzung-. Geschäfts führung. Auswandererwesen, und für die Verwaltung des Gewerbeschul wesens und in der Beratungsbehörde für das Zollwesen. Die Handelskammer besitzt ferner ein Schiedsgericht für streitige Handelssachen und speziell für Streitigkeiten zwischen Schiffern und Warenempfängern ein ober- und ein unterelbisches Schiedsgericht. Sie übt über die Hamburger Börse die polizei liche und finanzielle Verwaltung aus. Sie hat eine Hinterlegungs stelle für die Vollmachten Hamburger Bevollmächtigter deutscher und ausländischer Versicherungsanstalten eingerichtet. Sie er nennt und beaufsichtigt die. im § 36 der Gewerbeordnung be- zeichneten Personen 1 ) und hat für sie Vorschriften und Gebühren taxen erlassen. Ferner ernennt sie nautische Sachverständige. Sie ist in den preußischen Bezirkseisenbahnräten zu Altona und Hannover vertreten. Für eine Anzahl von Branchen hat sie die Usancen aufgestellt. Sie besitzt eine sehr bedeutende Bibliothek, die weltberühmte Kommerz-Bibliothek. Die Kosten der Handelskammer werden durch einen Staats zuschuß, durch Einnahmen aus der Börsenverwaltung und durch Gebühren für ihre sonstige Verwaltungstätigkeit gedeckt. Die Jahresrechnung geht mit einer Vermögensbilanz zu Beginn jeden Jahres an den Senat. Neben der Handelskammer wurde durch Gesetz vom 18. Dez. 1872 eine Gewerbekammer für die Interessen des Gewerbe standen geschaffen, welche durch Gesetz vom 2. April 1900 die Rechte und Pflichten einer durch Reichsgesetz vorgeschriebenen Handwerkskammer für das hamburgische Staatsgebiet übernahm und sich etwa gleichzeitig eine neue Geschäftsordnung gab. Durch Gesetz sind die hamburgisohen Gewerbetreibenden in 15 Gruppen eingeteilt, von denen eine jede einen Vertreter zur Gewerbekammer wählt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Gewerbetreibenden, welche die Wahlberechtigung resp. Wählbar keit zur Bürgerschaft besitzen. Die Mandate müssen angenommen werden und gelten für fünf Jahre; alljährlich scheiden drei Mit glieder aus. Es wird auf Grund von Wählerlisten, welche die Kammer führt, durch Stimmzettel mit relativer Stimmenmehrheit nach allgemeinem gleichen Wahlrecht gewählt. Die Kammer wählt aus ihrer Mitte jährlich einen Vor sitzenden und dessen Stellvertreter. Das Amt eines Vorsitzenden darf nur vier Jahre hintereinander von einer Person bekleidet werden. Die Kammer ernennt einen Sekretär für die Führung der laufenden Geschäfte. Der Senat bestätigt ihn und erteilt ihm seine Dienstinstruktion. Die Sitzungen der Kammer sind nicht öffentlich; bei Anwesenheit von 8 Mitgliedern sind sie beschlußfähig. Bei der Abstimmung über Fragen, die nur das Handwerk berühren, dürfen sich nur die dem Handwerk unge hörigen Kammermitglieder beteiligen. .*) Vergl, S. 16.