33 Die Aufgabe der Gewerbekammer ist es, die Interessen des Gewerbes zu fördern, insbesondere durch Erteilung von Gut achten und Anregungen an die Behörden. Die Gewerbekammer hat die Befugnis, fünf ihrer Mitglieder in die Bürgerschaft ab zuordnen. Zwei ihrer Mitglieder gehören der Verwaltung der allgemeinen Gewerbeschule an. Endlich hat die Kammer die Aufgabe, für alle gewerbliche Zweige Sachverständige zu er nennen und von dem Präses der Deputation für Handel und Schiff fahrt vereidigen zu lassen. Die der Kammer erwachsenden Kosten werden von der Staatskasse getragen. Durch Gesetz vom 29. Febr. 1904 hat auch der Kleinhandel eine Interessenvertretung erhalten; im September 1904 wurde eine Detaillistenkammer konstituiert. Diese ist der Deputation für Handel und Schiffahrt unterstellt, deren Vorsitzender alle Akten der Kammer einzusehen und alle Auskünfte von ihr zu fordern berechtigt ist. Nur in dringlichen Fällen darf die Kammer direkt mit dem Senate verkehren. Der Detaillistenstand ist zum Zweck der Wahlen nach den einzelnen Geschäftszweigen in 18 Gruppen eingeteilt, deren jede ein Mitglied für die Kammer wählt. Die Kammer führt eine Wählerliste; in sie kann sich auf nehmen lassen, wer das ham- burgischc Bürgerrecht besitzt, seit fünf Jahren vorzugsweise Kleinhandel treibt und weder Mitglied des Ehrbaren Kaufmanns noch zur Gewerbekammer wahlberechtigt ist. Wählbar zur Detaillistenkammer sind alle wahlberechtigten Detaillisten, die zur Bürgerschaft wählbar sind. Die Wahlen finden auf sechs Jahre statt; jährlich werden drei Kammermitglieder gewählt. Die Mandate müssen angenommen werden. Für die Wahlen gilt das allgemeine, gleiche, geheime Stimmrecht; einfache Mehrheit entscheidet. Die Detaillistenkammer erwählt alljährlich einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ein Kammermitglied darf nicht öfter als viermal hintereinander Vorsitzender sein. Zur Geschäfts führung stellt die Kammer das nötige Personal mit dem Sekretär an der Spitze; die Anstellung des letzteren erfordert die Be stätigung der Deputation für Handel und Schiffahrt. Die Sitzungen der- Detaillistenkammer sind beschlußfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sie sind nicht öffentlich. Zur Bearbeitung verschiedener Fragen ernennt die Kammer aus ihrer Mitte zeitweilige und ständig© Ausschüsse. Außerdem be sitzt sie zwecks näherer Fühlungnahme mit den verschiedenen Fachvereinen seit Beginn des Jahres 1906 14 ständige Fach ausschüsse, in welche sie Vertreter der einzelnen Branchen zur Mitarbeit mit der Kammer heranzieht. Die Aufgabe der Detaillistenkammer besteht in der Förderung der Interessen des Kleinhandels durch Erstattung von Gutachten 3 Aufgaben. Kosten. Detailliste n- kamraer. Zusammen setzung, Geschäfts führung. Aufgaben.