41 mannschaft von Stettin die Vertreter von 12 preußischen amtlichen Handelsvertretungen zusammen, um über die Schaffung einheit licher Usancen im Produktenhandel zu beraten. Die Versammlung beschloß, zur Beratung aller gemeinsamen Fragen sollten künftig alljährlich Konferenzen der preußischen Handelskammern und Korporationen stattfinden. Der so entstandene preußische Handels tag tagte zum ersten Male im Jahre 1860. Die Initiative zur Gründung eines allgemeinen deutschen Handelstages ging aber von den badischen Handelskammern aus. Auf dem im Jahre 1860 abgehaltenen Badischen Handelstag wurde dessen Vorort Heidelberg beauftragt, einen allgemeinen deutschen Handelstag anzuregen. Dieser trat im Jahre 1861, zu nächst unter Mitbeteiligung österreichischer Kammern, zusammen. Seitdem hat der deutsche Handelstag mehrfache Wandlungen er lebt. Seit 1899 umfaßt er alle deutsche Handelskammern und auf Gesetz beruhenden Korporationen, sowie eine Reihe freier Vereine; seine jetzt geltende Verfassung ist vom 9. Jan. 1901. Der Deutsche Handelstag stellt eine freie Vereinigung der in ihm vertretenen Körperschaften dar und steht in keinerlei Abhängigkeitsverhältnis zur Regierung. Er hat die Aufgabe, die Interessen der Industrie und des Handels zu fördern. Als Mit glieder beizutreten sind alle Handelskammern, Handels- und Ge werbekammern und kaufmännischen Korporationen berechtigt, welche gesetzlich anerkannte Vertreter von Industrie und Handel sind. Für Bezirke, welche keine auf Gesetz beruhenden Vertretungen besitzen, können Vereine, die als geeigneter Ersatz anzusehen sind, aufgenommen werden. Außerdem können Fachvereine, welche für einen wichtigen Handels- oder Industriezweig von erheblicher Bedeutung sind und keinen lokalen Charakter tragen, Mitglied werden. Die Vollversammlung des Deutschen Handelstages besteht aus den Delegierten der Mitgiiedskörperschaften und den dem Ausschüsse angehörenden Personen. In der Regel tagt sie einmal jährlich. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 25 Mitgliedern muß sie binnen sechs Wochen berufen werden. Bei Abstimmungen hat jedes Mitglied, wenn es sich um die Wahlen zum Ausschuß handelt, eine Stimme. Im übrigen verfügen die Mitglieder je nach der Höhe der von ihnen geleisteten Jahresbeiträge über 1—7 Stimmen. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet; hei Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Vorbereitung der Verhandlungen im Plenum des Deut schen Handelstages liegt in den Händen des Ausschusses. Der Ausschuß besteht zurzeit aus etwa 50 Mitgliedern. Alle Mit glieder des Deutschen Handelstages, welche 1000 Mk. oder mehr Jahresbeitrag bezahlen, entsenden in den Ausschuß einen Vertreter; die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin und die Handelskammer zu Berlin entsenden zwei Vertreter. \ Mitgliedschaft. Voll versammlung. Ausschuß.