42 Vorstand. / Ständige Kommissionen. Geschäfts führung. Kostendeckung. Ferner wählt die Vollversammlung des Deutschen Handelstages 24 Angehörige von Körperschaften, welche Mitglieder des Deut schen Handelstages sind, in den Ausschuß; die Hälfte von ihnen scheidet mit jeder ordentlichen Vollversammlung aus. Außerdem kann der Ausschuß sich noch durch die Zuwahl von 8 Personen verstärken. Der Ausschuß hat das Recht, dringliche und für die Vollversammlung nicht geeignete Angelegenheiten selbständig zu erledigen; er beschließt über die Aufnahme neuer Mitglieder, stellt die Jahresbeiträge fest und wählt den Vorstand sowie die ständigen Kommissionen. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden des Ausschusses und seinen beiden Stellvertretern, sowie vier weiteren Mitgliedern des Ausschusses. Er soll mindestens viermal im Jahre vom Vor sitzenden einberufen werden, die Verhandlungen des Ausschusses vorbereiten und die vorliegenden Fragen beraten. Der Vorsitzende des Ausschusses präsidiert ihm und ist zugleich Präsident des Deutschen Handelstages. Der Präsident vertritt den Handelstag nach außen hin und darf in dringlichen oder minder wichtigen Angelegenheiten selbständig vorgehen. Wie den Vorstand setzt der Ausschuß nach jeder ordent lichen Vollversammlung ständige Kommissionen für bestimmte Gruppen von Beratungsgegenständen zusammen. Diese Kom missionen bestehen aus Ausschußmitgliedern und Vertretern von Handelstagsmitgliedern. An ihren Sitzungen darf der Vorstand teilnehmen. Sie haben über ihre Verhandlungen dem Ausschuß Bericht zu erstatten. Solcher Kommissionen gibt es zurzeit sechs, 1. für Verkehr, 2. für Geld, Bank und Börse, 3. für Patent-, Muster- und Zeichenschutz, 4. für Steuern, Zölle und Außen handel, 5. für Kleinhandel und 6. für Sozialpolitik. Die Geschäftsführung wird unter der Leitung des Präsidenten von einem vom Ausschuß erwählten Generalsekretär besorgt. Der Generalsekretär nimmt an den Sitzungen der, Vollversamm lung, des Ausschusses, des Vorstandes und der Ständigen Kom missionen teil. Dem Generalsekretär steht eine Anzahl von fach wissenschaftlich gebildeten und sonstigen Beamten zur Seite. Mit ihrer Hilfe gibt er im Aufträge des Handelstages eine Zeit schrift für die zur Vertretung von Handel und Gewerbe gesetzlich berufenen Körperschaften unter dem Titel „Handel und Gewerbe“ heraus. Ebenfalls im Aufträge des Deutschen Handelstages gibt dis Handelskammer Leipzig durch ihren Syndikus ein „Jahrbuch der deutschen Handelskammern und sonstigen amtlichen Handels vertretungen“ heraus, das über die Geschichte, die Verfassung und die Personalien aller deutschen Handelsvertretungen in aus gezeichneter Weise Auskunft gibt. Die Kosten des Deutschen Handelstages werden durch Bei träge der ihm angehörenden Körperschaften gedeckt. Diese sind nach ihrer Bedeutung und Leistungsfähigkeit in 18 Klassen ein-