59 Belgien. Im Jahre 1485 wurde vom Erzherzog Maximilian zur Ver tretung der Handelsinteressen in Antwerpen die erste belgische Handelskammer gegründet. In der Zeit der französischen Herr schaft erhielt Belgien ebenso wie Holland Handelskammern, die nach französischem Vorbild lediglich als begutachtende Organe der Behörden gedacht waren. Ihre Mitglieder wurden vom Könige ernannt. Nach der 1830 erfolgten Trennung Belgiens von Holland wurden die Handelskammern 1841 ■ und 1869 reor ganisiert; doch blieb die Ernennung der Mitglieder durch den König bestehen. 1858 wurde durch Gesetz ein oberster Handels und Gewerberat begründet. Ihm gehörten Vertreter der belgischen Handelskammern, daneben auch vom König berufene Mitglieder an. Seine Aufgabe war die Begutachtung der von der Regierung ihm vorgelegten Fragen und die Stellung von Anträgen für die Förderung von Handel und Industrie. Die entstehenden Kosten trug der Staat. Eine Anfang der 1870er Jahre beginnende Bewegung, welche die Ernennung der Handelskammermitglieder seitens des Königs durch Wahlen der Gewerbetreibenden ersetzen wollte, blieb resul tatlos. Vielmehr wurden im Jahre 1875 durch ein gegen den heftigen Widerstand einer großen Minorität durchgebrachtes Gesetz die bestehenden 23 Handelskammern überhaupt aufge hoben. Der oberste Handels- und Gewerberat blieb mit den not wendigen Aenderungen in seiner Zusammensetzung bestehen. Der heutige conseil superieur de l’industrie et du commerce, der auf dem königl. Erlaß vom 15. Januar 1896 beruht, ist in Belgien jetzt das einzige offizielle Organ zur Vertretung der Interessen des Handels und der Industrie. Er besteht aus einer großen Zahl von Mitgliedern, von diesen wird ein Teil vom Könige ernannt, die Mehrzahl wird von den Handels- und Ge werbetreibenden des Landes in indirekter Wahl gewählt. In jeder Provinz werden die Kaufleute und Gewerbetreibenden, welche mindestens 20 Fr. Patentsteuer bezahlen, nach der Art ihrer Betriebe in Gruppen eingeteilt, deren jede eine Anzahl von Pro vinzialdelegierten zu wählen hat. Die Provinzialdelegierten des ganzen Landes werden wieder nach ihrer Zugehörigkeit zu den verschiedenen Branchen in Gruppen eingeteilt, von denen eine jede eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern des conseil superieur de l’industrie et du commerce wählt. Der Conseil wird vom Minister für Ackerbau, Industrie und öffentliche Arbeiten be rufen. Er ist eine beratende Körperschaft, welche die Aufgabe hat, der Regierung Gutachten über Gesetzesvorlagen usw. zu er statten. Ein Drittel der Mitglieder kann die Einberufung des Rates verlangen. Neben dem offiziellen Ober-Handels- und Industrierat finden Frühere Kammern. Conseil superieur de l’industrie et du commerce. Freie Ver ein igung-en.