60 Krüssel. sicli in Belgien eine größere Reihe von freien Vereinigungen der Handel- und Gewerbetreibenden. Diese haben teilweise schon zur zeit der Handelskammern bestanden, zum Teil sind sie nach deren Aufhebung begründet. Sie führen verschiedene Bezeichnungen; meistens heißen sie oder ihre leitenden Ausschüsse auch Handels kammern. Ihre Verfassungen und Zwecke sind sehr verschieden. Sämtlich besitzen sie keine vom Staate übertragenen Aufgaben oder Befugnisse. Auch genießen sie vom Staate keine Unter stützung, sondern sind auf die Leistungen ihrer Mitglieder an gewiesen ; jedoch werden einige Kammern von Kommunen sub ventioniert. Aus der Zahl dieser Vereinigungen .erwähnen wir hier ausführlicher die von Brüssel, Antwerpen, Verviers und Gent. Die Chambre de Commerce de Bruxelles (Union syndicale) wurde im Jahre 1875 zur Vertretung der Interessen von Handel und Gewerbe begründet. Sie stellt eine Zusammenfassung von 70 Verbänden (Chambres Syndicales) der verschiedenen Handels und Industriezweige Brüssels dar, deren Spezialinteressen sie durch Unterstützung bei den Behörden fördert. Nur Mit glieder solcher Verbände können wirkliche Mitglieder der Union syndicale werden. Außerdem kennt die Union affiliierte Mitglieder; dies sind die Teilnehmer solcher Verbände — ihre Zahl beträgt jetzt fünf —, die nicht in die Union aufgenommen, aber mit ihr affiliiert sind. Alle wirklichen Mitglieder bezahlen einen festen Jahresbeitrag. Alljährlich findet einmal eine Generalversammlung derselben statt. In dieser berichtet das Zentralkomitee über die Arbeiten der Union und über ihren Vermögensstand. Gleichzeitig werden Wahlen zum Zentral komitee vorgenommen. Die Zahl der wirklichen Mitglieder beträgt zurzeit über 4000. Bei der Union syndicale bestehen fünf sogenannte Sektionen, welchen alle wirklichen und Ehrenmitglieder der Union beitreten dürfen. Diese vertreten kein einzelnes gewerbliches Interesse, sondern haben die Aufgaben, die Interessen der Künste und Wissen schaften (z B. Volkswirtschaft und Rechtswissenschaft) in ihren Beziehungen zum Handel und zu den Gewerben zu fördern. Jede Sektion wählt ein Bureau und schickt Delegierte ins Zentral komitee. Das Zentralkomitee, der Repräsentant und Verwalter der Union, besteht aus Personen, welche in der Generalversammlung der wirklichen Unionsmitglieder gewählt sind, und aus Dele gierten dei angeschlossenen Chambres syndicales, der Sektionen und der affiliierten Assoziationen. Letztere haben jedoch nur beratende Stimme. Das Zentralkomitee wählt alljährlich aus seiner Mitte ein größeres Bureau mit .einem Präsidenten an der Spitze Es verwaltet mit dem Bureau die Finanzen der Union, beruft die Generalversammlungen der Union, führt deren Beschlüsse aus, stellt Beamte an, setzt zur eingehenden