62 Verviers. Gent. F6 d6ration des associations. Ministerium für Handel und Industrie. allen Fragen des wirtschaftlichen Lehens befaßt, z. B. dem Eisenbahnwesen, dem Zollwesen und der Statistik. Insbesondere hat es viel für Verbesserungen des Hafens von Antwerpen getan. Die Handelskammer zu Verviers, welche 1902 über 300 Mit glieder hatte, besitzt kein Zentralkomitee. Sie hält alljährlich eine größere Anzahl von Kammerversammlungen ab (1901 zehn) und wird von einem aus einem Präsidenten und einem Vize präsidenten bestehenden Bureau verwaltet. Zur Vertretung be stimmter Interessenkreise bestehen sechs Sektionen, deren Bureaus von Zeit zu Zeit der Handelskammer Berichte erstatten. Der in Gent bestehende Cercle commercial et industriel ist ein Klub, dessen Mitglieder zur täglichen Unterhaltung in den Klubräumen Zusammenkommen, allmonatlich aber einmal sich zur Beratung ihrer Berufsinteressen versammeln. Unter Wahrung ihrer vollen Handlungsfreiheit haben sich die wichtigsten belgischen Handelsvertretungen zu einer Fede ration des associations commerciales et industrielles vereinigt, welche 33 Mitglieder zählt. Sie hat vdie Aufgabe, alle Fragen welche Handel und Industrie zurzeit beschäftigen, zu beraten und im Interesse von Handel und Industrie lösen zu helfen. Jede politische Tätigkeit ist für sie ausgeschlossen. Mitglieder können nur belgische Handels- und Gewerbeverein© werden, welche seit einem Jahre bestehen und lediglich die Förderung allgemeiner Interessen zum Ziel haben. Der Aufnahme geht eine Ballotage voraus, bei welcher die Majorität aller oder zwei Drittel der an wesenden Mitglieder für die Aufnahme stimmen müssen. Alle Jahre muß mindestens eine Generalversammlung abgehalten werden; tatsächlich werden mehrere Versammlungen einberufen. Die Leitung der Föderation obliegt dem Generalkomitee, das aus dem Präsidenten der Vereinigung und 66 Mitgliedern, den Ver tretern der angeschlossenen Körperschaften (fast immer der Prä sident und der Sekretär), besteht und seine Sitzungen in der Hegel in Brüssel abhält. Hier besitzt die Föderation auch ihr stän diges Bureau. Die Kosten der Vereinigung werden von den Mit gliedskörperschaften zu gleichen Teilen getragen. Rußland und Finnland. Seit dem Herbste 1905 besteht in Rußland ein besonderes Ministerium für Handel und Industrie, das in seinen Abteilungen (entsprechend den Departements der anderen Ministerien) für Handel und Industrie deren sämtliche Angelegenheiten leitet; außerdem bestehen bei diesem Ministerium noch eine beson dere Abteilung für Angelegenheiten der Handelsschiffahrt und Handelshäfen und eine Lehrabteilung zur Leitung der An-