63 gelegenheiten der kommerziellen Lehranstalten. Alle Eisen- bahnaisgelegenheiten wirtschaftlichen Charakters (namentlich das Tarifwesen) unterstehen einem besonderen Departement des Finanz ministeriums, während die technische Seite des Eisenbahn- und sonstigen Verkehrswesens im Verkehrsministerium verwaltet wird. Beim Ministerium für Handel und Industrie besteht ein Rat für Handel und Manufakturen, dessen Hauptsitz St. Peters burg ist, der aber in Moskau eine besondere Abteilung besitzt. Seine Mitglieder werden vom Finanzminister auf vier Jahre unter den Gelehrten, Technikern, Fabrikanten und Kaufleuten ernannt. Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus. Der Gehilfe des Finanzministers präsidiert in St. Petersburg; die 32 Mitglieder starke Abteilung Moskau wählt sich selbst einen Präsidenten. Die Aufgabe des Rats ist die Ermittlung und Begutachtung von Maßregeln zur Hebung von Handel und Gewerbe. Insbesondere begutachtet der Rat Gesuche um Privilegien, die Verordnungen über Einrichtung von Fabriken, Sicherheitsmaßregeln und dergl. Im Königreiche Polen stehen den Gouvernementsverwaltungen zu Warschau und Lublin beratende Komitees für Gewerbeange legenheiten zur Seite. Als eigentliche Vertretungen von Handel und Gewerbe bestehen in Rußland einschließlich Polens an fast allen Haupt plätzen des Großhandels und der Industrie Börsenkomitees, in der Gesamtzahl von 50, deren wichtigste und hervorragendste die von St. Petersburg, Moskau, Riga, Warschau, Kiew, Odessa, Libau, Nischni-Nowgorod, Rybinsk, Charkow und Baku sind. Die Börsenkomitees bilden die Verwaltungs- und Repräsentations organo der Börsen (Fonds- und allgemeine Börsen, in letzter Zeit auch eine Anzahl Spezialbörsen, wie Steinkohlen-, Zucker-, Eisen-, Getreide-, Fleisch-, Eier- und Butterbörsen) und werden von den den Börsenverein bildenden ständigen Besuchern der Börse gewählt, beschränken ihre Tätigkeit aber nicht auf die Verwaltung der Börsen und die Pflege des Börsenverkehrs. Vielmehr geben sie den Staats- und Kommunalbehürden Gutachten und Ratschläge, haben vielfach in großem Umfange wirtschaft liche Selbstverwaltungsaufgaben, nehmen durch ihre Vertreter an verschiedenen Zentral- und Lokalverwaitungsbehörden und Kom missionen teil, setzen Arbitragekommissionen ein und genießen in gewissen Grenzen und mit spezieller Genehmigung der gesetz geberischen Institutionen des Reichs das Recht einer Abgaben erhebung. Die Verfassung und Organisation der Börsenkomitees ist nicht durch Gesetz einheitlich geregelt, sondern jedes Komitee besitzt ein eigenes Allerhöchst bestätigtes. Statut für sich. Die Einteilung des russischen Volkes in feste Stände, die frühere Einteilung der russischen Kaufmannschaft in Gilden hat auf die Organisation der Interessenvertretungen in gewissem Sinne ein- Rat für Handel und Manufakturen. Börsen komitees.