71 eine Stimme. Nach Erfordernis finden außerordentliche Versamm lungen statt. Als „Vorort“ wird alle vier Jahre eine der dem Verein ungehörigen Sektionen durch die Delegiertenversammlung zur Präsidialbehörde des Verbandes gewählt. Diese Sektion ernennt von sich aus ein Präsidium, das in den Sitzungen der Delegiertenversammlung präsidiert und in Gemeinschaft mit dem ständigen Sekretariat die Geschäfte führt. Als leitende und ausführende Behörde besorgt der Vorort alle admini strativen Angelegenheiten, vermittelt die Beziehungen zwischen den Bundesbehörden und dem Handels- und Industriestand, verarbeitet die von den Sektionen eingehenden Materialien und erstattet über seine Tätigkeit und den Gang des schweize rischen Handels und der schweizerischen Industrie Bericht. Die Unkosten der Geschäftsführung werden durch obligatorische Bei träge der Sektionen und feste jährliche Beiträge der Eidgenossen schaft gedeckt. (Erstere betrugen 1902/03 10400 Francs, der Bundesbeitrag betrug 20000 Francs.) Die Handelskammer (Chambre suisse de commerce) besteht aus elf von der Delegiertenversammlung und vier vom Vorort auf vier Jahre gewählten Mitgliedern; dazu kommen die Dele gierten des Bundesrats, welche jedoch nur beratende Stimme besitzen. Die Sitzungen der Handelskammer werden von dem selben Präsidium geleitet, das der Delegiertenversammlung präsidiert und die Geschäfte des Vororts führt. Die Handels kammer steht zwischen der Delegiertenversammlung und dem Vorort und hat die Aufgabe, „vom Standpunkt der allgemeinen schweizerischen Interessen aus mitzuwirken bei der Begutachtung sowohl der dem Verein von den Bundes- hehörden überwiesenen als auch der aus dem Schoß des Ver eins selbst angeregten Fragen“. Sie ernennt ferner die ständigen Beamten des Vereins unter Berücksichtigung der Vorschläge des Vororts. Der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein hat es, besonders seit seiner Reorganisation im Jahre 1882, verstanden, sich eine bedeutende Rolle im schweizerischen Wirtschaftsleben zu erobern. Im Mittelpunkt seiner Arbeiten haben seit Beginn der achtziger Jahre Fragen des Verkehrs, der Zollange legenheiten und der Handelsverträge, demnächst des Münz- und Banknotenwesens, sowie des Ausstellungswesens ge standen. Die Bundeshehörden unterbreiten in der Regel nicht nur alle einschlägigen Fragen der Gesetzgebung seiner Begut achtung, sondern auch gewisse Fragen der Verwaltung, wie die der Besetzung auswärtiger Konsulatsposten. Der Verein hat im Laufe der Jahre eine große Zahl mehr oder weniger umfangreicher Publikationen und eine Reihe von fortlaufenden Veröffent lichungen herausgegeben. Der Vorort erstattet alljährlich Bericht Betätigung.