72 Mitglieder Kantonale Handels kam me rn. Kaufmännische Gesellschaft Zürich. über die von ibm behandelten Geschäfte. Ferner liegen die Protokolle des Ausschusses (der Schweizerischen Handels kammer) und der Delegiertenversammlungen im Druck vor. Endlich verfaßt der Vorort alljährlich einen „Bericht über Handel und Industrie der Schweiz“. Dieser umfaßte beim ersten Erscheinen 1878/79 30 Seiten und stellte in den letzten Jahren je einen Band von 200 bis 300 Seiten dar. In der gegenwärtigen Anordnung bringt er: Statistische Angaben, Wirt schaftliche Zeitfragen, Bericht über Handel und Industrie. Dem Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein ge hörten bei seiner Begründung 14 private und 5 amtliche kantonale und lokale Sektionen an, sowie zwei Fach vereine. Die Zahlen der ersteren sind mit kleinen Schwankungen unverändert ge blieben und betrugen am 31. März 1905 15 und 6. Die Zahl der angeschlossenen Pachvereine dagegen stieg von 2 im Jahre 1870 auf 9 im Jahre 1890 und 30 im Jahre 1905. Der Schweizerische Handels- und Industrie-Verein hat belebend auf die Tätigkeit auch der lokalen Interessenvertretungen gewirkt; zwecks aus reichender Vertretung ihrer Interessen sind mehrere kantonale Institutionen neu- oder umgeschaffen worden. b) Interessenvertretungen in den Kantonen. 1. Bei der Begründung des Schweizerischen Handels- und Industrievereins war auch die Kaufmannschaft von Zürich hervorragend beteiligt gewesen. Diese hatte in dem 1855 begründeten Börsenverein eine lose Zusammenfassung. Ur sprünglich nur zur Erleichterung und Förderung des Börsen geschäfts errichtet, sah sich dieser durch das dringende Bedürfnis einer Vertretung der zürcherischen Kaufmannschaft gegenüber den Behörden und auswärtigen Korporationen veranlaßt, seine Tätigkeit auszudehnen. Seine Organisation war aber zu lose, seine Finanzen waren zu schwach, als daß er den neuen Auf gaben hätte gerecht werden können. Daher wurde vom Vor stand des Börsenvereins selbst die Gründung einer leistungs fähigeren Korporation betrieben, die im November 1873 als „Kaufmännische Gesellschaft Zürich“ zustande kam. Neben ihr bestand der Börsenverein noch einige Jahre fort, bis im Jahre 1878 die Kaufmännische Gesellschaft auch die Funktion des Börsenvereins, die Sorge für den Börsenverkehr, übernahm. Der Zweck der Kaufmännischen Gesellschaft Zürich ist nach ihren zuletzt im .Jahre 1900 revidierten Statuten die Förderung der Interessen von Handel und Industrie mittels ge meinsamer Beratungen und durch Vereinigung zu gemeinsamem Handeln. Alle dem Handel und der Industrie nahestehenden Per sonen, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, können Mitglieder werden; der Jahresbeitrag beträgt 20 Francs. All jährlich findet im April eine ordentliche Generalversammlung