73 statt, in welcher Jahresbericht und J ahresrechnung, sowie etwaige sonstige Fragen durch den Vorstand vorgelegt werden und die Wahlen für den Vorstand stattfinden. Dieser, seit der neusten Statutenrevision als „Zürcher Handelskammer“ bezeichnet, be steht aus 13—17 Personen, von denen jährlich ein Dritteil in geheimer Wahl gewählt wird. Der Vorstand wählt sich einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten und einen Quästor, die mit Hilfe eines ständigen Sekretariats die Geschäfte führen. Die Handelskammer vertritt die Gesellschaft gegenüber Behörden, Vereinen usw., insbesondere auch gegenüber dem Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein. Sie hat ferner einen jährlichen „Bericht über Handel und Industrie im Kanton Zürich“ heraus zugeben, der viel Beachtung gefunden hat. Ihr Bureau hat die Befugnis. Ursprungszeugnisse auszustellen, welche im Auslande unbedingt anerkannt werden. 2. Später und in anderen Formen als in Zürich kam auch in Bern wieder eine lokale Interessenvertretung zustande. Die Nachfolger des alten Kommerzienrats waren in der ersten Hälfte der 1860 er Jahre verschwunden. Gleichzeitig oder etwas später entstanden aber neue, freie wirtschaftliche Ver einigungen, die in manchen Punkten die alten Institutionen ersetzten. Der Bernische Verein für Handel und Industrie, welcher sich 1860 als kantonaler Verband von acht Handels- und Industrie vereinen des deutschen Kantonteils konstituierte, wurde lange von der Direktion des Innern als eine Handelskammer betrachtet und zu Gutachten über alle einschlägigen Fragen herangezogen. Er leistete Besonderes in der Behandlung von Eisenbahn- und Transportfragen, widmete sich auch der Aufgabe einer periodischen Berichterstattung über Handel und Industrie. Neben ihm dienten der Förderung der kantonalen Wirtschaftsinteressen ein kanto naler Gewerbeverband (1882 gegründet) und eine Eeihe anderer wirtschaftlicher Vereine. Die hierdurch bedingte Zersplitterung der Kräfte und das Bestreben, auch durch eine rein zentrale Organisation im Schweizerischen Handels- und Industrie-Verein vertreten zu sein, erweckte im Jahre 1893 das Verlangen nach der Errichtung einer kantonalen Industrie- und Handelskammer nach dem Vorbilde anderer Kantone und der meisten benachbarten Länder. Diese kam 1897 zustande und begann mit dem Jahre 1898 ihre Tätigkeit. Die Kantonale Bernische Handels- und Gewerbekammer ist eine Zusammenfassung der wichtigeren wirtschaftlichen Interessen des Kantons, andererseits aber ein Glied im Staatsorganismus. Sie besteht aus 15 oder mehr Mitgliedern, welch© die Regierung auf Grund unverbindlicher Wahlvorschläge der Vereine für eine vier jährige Amtsdauer wählt. Der geschäftsleitende Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem ständigen Sekretär. Erster© werden von der Kammer erwählt ; letzterer Kantonale Bernische Handels- und Gewerbe kammer,