82 Aeltere Institutionen. Handels kammern. zu einer Art von Handelstag vereinigt, welcher von Zeit zu Zeit zur Besprechung von Fragen des allgemein dänischen Handels interesses Zusammentritt. Sein ständiger Ausschuß, dem der Vor sitzende des Grosserer-Sozietäts-Komitees präsidiert, macht von Zeit zu Zeit Eingaben an die Regierung, wird auch bisweilen von der Regierung um Erklärungen gebeten. Eine Verpflichtung für die dänische Regierung, sich mit den Handelsvertretungen in Verbindung zu setzen, besteht nicht. Spanien. Im 9. Jahrhundert wurde in Barzelona ein Consulado del Mar für die Förderung des Seehandels gegründet. Seine Publi kationen gehören zu den ältesten Quellen für das Versicherungs wesen. Seit dem 13. Jahrhundert bildeten sich an einzelnen Orten Spaniens zum Schutz der Rechte des Handels und zur allge meinen Förderung von Handel und Gewerbe die Casas de contratacion y los Consulados, auch kurz Consulados genannt. Die Mitglieder und der Vorsitzende dieser Behörden wurden von den Kaufleuten gewählt; zur Führung der Geschäfte ernannten die Kollegien Sekretäre und juristische Berater. Die Consulados hatten richterliche und Verwaltungsfunktionen. Sie entschieden über Handelsstreitigkeiten, Havarien usw., z. T. bis zum Jahre 1868. Länger noch behielten sie ihre Verwaltungsbefugnisse; sie übten die Hafen- und Fluß polizei aus, führten Schiffsregister, prüften Lotsen, bauten Wege, gründeten Handels- und Gewerbeschulen und erstatteten den Behörden Gutachten und Ratschläge zur Förderung von Handel, Industrie und Schiffahrt. Im Mittelalter und auch noch in der neueren Zeit leisteten manche Consulados, besonders die von Burgos, San Sebastian, Sevilla und Bilbao, recht Er hebliches. Die Consulados von Bilbao verfaßten die Ordenanzas de Bilbao, eins der ältesten Handelsgesetzbücher, das sowohl der napoleonischen wie der amerikanischen Gesetzgebung zum Vor bild gedient hat. In den Kriegen, die zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Spanien und seinen Kolonien wüteten, ging die Tätigkeit der Consulados zurück. Der Staat suchte durch Schaffung verschiedenartiger Behörden Handel und Industrie zu fördern. Aber weder die damals gegründeten Handelskammern noch der sie 1874 ablösende Oberste Rat für Ackerbau, Industrie und Handel mit seinen Provinzialkammern und Sektionen stellten wirtschaftliche Selbstverwaltungen oder Interessenver tretungen dar. Ein Regierungsdekret vom 2. April 1886 suchte in Anlehnung an die alten, zum Teil noch bestehenden Consulados