85 Besprechung des Arbeitsberichtes über das Vorjahr und zur Prüfung von Etats und Jahresrechnungen statt. Außerordent liche Generalversammlungen werden nach Bedarf abgehalten; alle wichtigeren Gutachten für die Regierung und alle wichtigen Unter nehmungen der Kammer müssen vom Vorstand, von den Ab teilungen und Komitees vorbereitet, aber von der General versammlung der Kammermitglieder beschlossen werden. Zur Vorbereitung und Bearbeitung aller die Generalversamm lung beschäftigenden Fragen, zur Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung, zur selbständigen Beschlußfassung über die nicht überaus wichtigen Fragen und zur Erledigung der laufenden Verwaltungsauf gaben erwählt jede Kammer einen Vor stand. Dieser besteht aus einem Präsidenten, ein oder zwei Vize präsidenten, einem Schatzmeister, einem Rechnungsführer, einem Archivar-Bibliothekar, einem Generalsekretär und sechs Bei sitzern. Die Vorstandsmitglieder sind unbesoldet; alljährlich wird ein Drittel von ihnen neu gewählt. Der Präsident leitet im Vor stand, wie in der Generalversammlung die Verhandlungen, unter zeichnet die Korrespondenz, weist die Gelder an und verfügt über die Beamten. Bei jeder Kammer bilden die Angehörigen von Handel, Industrie und Schiffahrt drei verschiedene Abteilungen. Alle in das Interessengebiet einer Abteilung fallende Angelegenheiten werden vor der Beschlußfassung der Generalversammlung der Handelskammer von dem leitenden Ausschuß der Abteilung, eventuell unter Hinzuziehung anderer Mitglieder der Kammer- ahteilung, beraten. Die Durchberatung und Vorbereitung der Fragen, welche in das Interessengebiet mehrerer der drei Abteilungen fallen, erfolgt in der Regel in einem der ständigen Komitees. Diese bestehen aus je einem Vorstandsmitglied als Vorsitzenden und drei Vertretern der drei Abteilungen. An solchen Komitees wurden in Madrid im Jahre 1901 neun errichtet, das Schiedsgerichts komitee, das Komitee für das Verkehrswesen, das Komitee für den Export und das Handelsmuseum, das Unterrichtskomitee, das Komitee für Handelsverträge, das Komitee für Genossenschafts angelegenheiten, das Komitee für kaufmännische Organisation und das kaufmännische Aufsiohts- und Auskunftskomitee. Bei ■den meisten der Komitees ist der Aufgabenkreis weiter, als es nach ihren Bezeichnungen erscheint. Portugal. Portugal besaß seit 1894 in Lissabon einige Jahre lang eine Handels- und Gewerbekammer. Schon lange vorher aber hatten freiwillige Vertretungen der Handelsinteressen bestanden, die Vorstand. Abteilungen. Ständige Komitees. Allgemeines.