86 Frühere Handels kammer zu Lissabon. Tätigkeit. Associa<?ao Commercial do Lisboa. Associagao Commercial do Port;0. Mitglieder. Direktion. Associagao Commercial von Lissabon und von Porto, deren erstere im Jahre 1864, letztere 1870 für ihre erneuerten Statuten die königliche Genehmigung erhielten. Die Handels- und Gewerhekammer zu Lissabon wurde auf Grund des allgemeinen Dekrets vom 10. Pebr. 1894, betreffend Errichtung von Handels- und Gewerbekammern, begründet. Sie zerfiel in drei Sektionen, je eine für 'den Großhandel und die Schiffahrt, für die Industrie und den Kleinhandel. Es konnten alle Kaufleute, Schiffer und Industrielle aufgenommen werden, welche zwei Jahre lang Gewerbesteuer bezahlt hatten. Der Jahres beitrag betrug 12 Milreis. Alljährlich fand eine Generalversamm lung statt. Die Aufgabe der Handels- und Gewerbekammer Lissabons war die Vertretung der allgemeinen Interessen des Handels, der Schiffahrt und der Industrie, sowie die Begründung, Unterhaltung und Verwaltung von Anstalten und Einrichtungen, welche die Förderung des Handels bezwecken. Die Ausübung der meisten Funktionen der Handelskammer war einem von der Generalver sammlung gewählten Verwaltungsrat übertragen. Dieser bestand aus zehn Mitgliedern, von denen alljährlich ein Drittel auf drei Jahre gewählt wurde. Präsident und Vizepräsident wurden all jährlich von der Regierung ernannt; sie mußten verschiedenen Sektionen entnommen werden. Vor einigen Jahren ist die Handels- und Gewerbekammer als Vertretung der Handels- und Gewerheinteressen wieder durch eine freie Vereinigung, eine Associagao Commercial, wie sie in Porto besteht, ersetzt worden. Die Associagao Commercial do Porto, welche im Jahre 1834 begründet wurde, beruht noch jetzt auf ihren Statuten vom 19. Februar 1870. Sie ist ein zur Vertretung der Handels interessen gegründeter Verein von Kaufleuten Portos und seiner Umgebung. Ihr Sitz ist seit 1841 das Börsengebäude von Porto. Als Mitglieder können Kaufleute, Vertreter von Aktien gesellschaften, Makler und Handelsagenten jeder Nationalität aufgenommen werden, deren schriftliches Aufnahmegesuch, durch die Empfehlung eines Korporationsmitgliedes unterstützt, die Genehmigung der Direktion findet. Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 4,8 Milreis-. In gewissen Fällen können sie aus der Korporation ausgeschlossen werden. Sie haben das Recht, die Anstalten und Einrichtungen der Korporation, insbesondere das Lesekabinett zu benutzen, die Generalversammlungen zu be suchen und das Wahlrecht auszuüben. Sie sind auch berechtigt, Personen, welche von außerhalb nach Porto kommen, für zwei Monate bei der Kammer einzuführen. Die Korporation besaß am 31. Dezember 1905 33 Ehrenmitglieder und 521 ordentliche Mitglieder. Die Rechte der Associa^ao Commercial werden von einer all-