87 jährlich gewählten Direktion ausgeübt. Diese besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, zwei Sekretären, einem Schatzmeister und zehn andern Mitgliedern. Alle sind wieder wählbar; fünf Personen müssen alljährlich wiedergewählt werden. Wenn Mitglieder der Direktion an der Ausübung ihrer Punk tionen verhindert sind, werden sie von den Korporationsmitgliedern vertreten, welche hei der Wahl zur Direktion unter den nicht gewählten die höchste Stimmenzahl erhielten. Die Direktion hat die Aufgabe, alle allgemeinen Fragen der Handelsinteressen zu beraten und zu fördern, die Aufnahme und nötigenfalls den Ausschluß von Mitgliedern vorzunehmen und, unterstützt durch die von ihr angestellten Beamten, die Verwaltung der Anstalten und Einrichtungen der Associagao auszuühen. Sie hält etwa monatlich eine Sitzung ab und setzt für die Beratung von Spezialfragen Kommissionen ein. Für die Ausübung be stimmter Verwaltungsaufgaben usw. bestanden 1905 sieben feste Kommissionen. Die A ssociagao besitzt ein in erster Linie zur Be nutzung der Mitglieder bestimmtes Lesekabinett, das auch einige Würdenträger von Porto umsonst, andere Nichtmitglieder gegen einen Jahresbeitrag von 4,8 Milreis besuchen dürfen. Die Associa^ao verwaltet ferner das Börsengebäude, in welchem auch das Handelsgericht und eine Handelsschule ihren Sitz haben. Die Associagao versieht einen Wetternachrichtendienst durch telegra phische Verbindung mit dem Hafen Leixoes. Sie verwaltet eine Desinfektionsanstalt für die Sicherung der Hafenquarantäne. Sie wendet endlich für die Verbesserung der Einfahrt in die Duero mündung Arbeit und Geldmittel auf. Der Präsident der Direktion beruft die Generalversamm lungen der Associac-ao unter Anführung der in der Versammlung zu beratenden Gegenstände. Die Generalversammlungen sind bei Anwesenheit von dreißig Mitgliedern beschlußfähig. Sie haben die Direktion zu wählen, ebenso eine mit der Kontrolle des Finanz wesens betraute Dreimännerkommission. Sie haben über außer gewöhnliche Ausgaben zu beschließen, ihrer Genehmigung, unter liegen auch die Eeglements der von der Korporation geschaffenen Anstalten. Sie beraten ferner alle ihnen von der Direktion oder von besonderen Kommissionen vorgelegten Fragen. Alljährlich im Januar finden zwei ordentliche Generalversammlungen statt; in der ersten wird von der Direktion ein Bericht über ihre Tätig keit und über die Finanzverwaltung erstattet, in der zweiten dis kutiert die Generalversammlung den Bericht und nimmt die Neu wahl der Direktion vor. Außerordentliche Generalversammlungen müssen auf Antrag von nur sieben Mitgliedern berufen werden. Tätigkeit. General- vei Sammlung 1 .