90 Geschäfts führung - . Aufgaben. Kostendeckung. Listenwahl mit einfacher Majorität aus den 30 Jahre alten, fünf Jahre ein Geschäft betreibenden, als rechtschaffen bekannten Kaufleuten aus. Der Minister für Handel und Ackerbau präsidiert der Wahlversammlung. Die Handelskammermitglieder sind nur nach einjähriger Inaktivität wiederwählbar. Die Handelskammer zu Konstantinopel tritt einmal in der Woche zu einer Sitzung zusammen. Die Mitglieder sind ver pflichtet zu erscheinen; die Sitzung ist beschlußfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Vorbehaltlich der Bestätigung durch den Minister wählt sich die Handelskammer einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten, gibt sich eine Ge schäftsordnung und stellt einen Sekretär mit dem notwendigen Hilfspersonal an. Sie kann zur Beratung einzelner Prägen Kom missionen unter Heranziehung von Nichthandelskammermitgliedern bilden, welchen bis zu sechs Personen angehören dürfen. Die Handelskammer zu Konstantinopel hat die Aufgabe, auf Erfordern oder aus eigner Initiative dem Minister Vorschläge zur Förderung des türkischen Handels zu machen. Sie soll sich äußern über die Veränderungen des Handelsrechts und über Vorschläge auf Abänderung der Zolltarife, über die Vornahme von öffentlichen Arbeiten (Häfen, Binnenwasserstraßen), über die Anlage von neuen Postlinien, Telegraphen und Eisenbahnen, über die Begründung neuer Handelskammern, Handelsgerichte und Börsen, über die Anstellung neuer Fonds- und Warenmakler usw. Ferner hat die Handelskammer das Hecht und die Pflicht, eine Anzahl von Registern über die Kaufleute des Bezirks zu führen. Sie soll ein regelmäßiges „Registre des marchandises, monnaies et titres publics en tout genre, ainsi que de tous autres objet relatives aux operations commerciales“ führen und dem Handelsminister auf Wunsch Auszüge liefern. Daneben führt sie eine Reihe von Spezialregistern, in welche die Kaufleute sich eintragen lassen sollen. Ein Register berichtet über die Daten der Abreise und der Rückkehr von Kaufleuten, über erfolgte Zahlungseinstellungen und über alle gegen einen Kaufmann wegen eines Verbrechens oder Vergehens erhobenen Anklagen. Die Handelskammer führt ein weiteres Spezialregister über die Preise von Waren, die Kurse von Geldsorten und Papieren, auf Grund dessen sie auf Erfordern Bescheinigungen ausstellt. Sie führt ein Register über die Proteste wegen Nichteinlösung von Wechseln und anderen Schulddokumenten. Sie stellt auf Wunsch Kauf leuten Bescheinigungen über den Grad ihrer Zahlungsfähigkeit aus. Endlich kann sie auf Wunsch der vertragschließenden Parteien den Wortlaut von Gesellschaftsverträgen und allen anderen Verträgen, welche auf den Handel Bezug haben, registrieren. Bei der Führung des ersterwähnten Hauptregisters werden die Kaufleute nach dem Umfang ihres Geschäftes von der Kammer