102 Beirat. Kommissionen. Allgemeines. Bolsa de Commercio de Buenos Aires. Mitglieder und General versammlung. vier anderen Mitgliedern. Nur drei Mitglieder dürfen derselben Nationalität angehören. Einmal im Monat findet eine ordent liche Sitzung statt, welche hei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlußfähig ist. Das Direktorium beschließt über die Aufnahme von neuen Mitgliedern und über die Zulassung von Nichtmit gliedern zum Börsenbesuch und macht dem Beirat Vorschläge be treffs Ernennung von Ehren- und korrespondierenden Mitgliedern. Es führt die Kassengeschäfte der Vereinigung, stellt Beamte an, sorgt für die pünktliche Beschaffung von Handelsnachrichten, Büchern, Preiskuranten und Zeitungen für die Bibliothek und verwaltet die Unterstützungsfonds. Es beruft die Generalversamm lungen, berichtet über seine Tätigkeit und Kassenführung und führt ihre Beschlüsse aus. Ebenso versammelt es den Beirat, nimmt an seinen Sitzungen teil und erledigt seine Beschlüsse. Der Beirat (Oonselho deliberativo) besteht aus den gegen wärtigen und den früheren Mitgliedern des Direktoriums, den ver dienten Mitgliedern und Repräsentanten der Branchen, die in der Vereinigung vertreten sind. Jede Branche, welche mehr als fünf Mitglieder in der Associagao Commercial zählt, entsendet auf zwei Jahre einen Vertreter in den Beirat, Branchen von mehr als 40 Mit gliedern entsenden zwei Vertreter. Alle drei Monate finden ordent liche Beiratssitzungen statt, in welchen alle Fragen, welche mit den Zwecken der Vereinigung zu tun haben, beraten werden. Zur Prüfung des Finanzgebahrens wählt die Generalversamm lung eine Finanzkommission. Der Beirat erwählt für die Aus übung der Schiedsgerichtspflichten eine zweite ständige Kom mission. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Gebäude der Vereinigung, zur Kontrolle der Angestellten usw. bestellt das Direktorium allmonatlich einen Inspektor, welcher aus der Zahl der Beiratsmitglieder entnommen wird. Argentinien. In Argentinien bestehen eine französische, eine spanische und eine italienische Auslandshandelskammer. Nationale Handels kammern gibt es nicht. Doch fördern die in Buenos-Aires und Rosario de Santa Fe bestehenden Börsenvereine und ihre Aus schüsse auch die allgemeinen Interessen des Wirtschaftslebens. Das vom 26. Nov. 1904 datierte Statut der Börse von Buenos- Aires (das Statut der Börse von Sante-Fe beruht ungefähr auf derselben Grundlage) bezeichnet als Aufgaben der Vereinigung die Pflege des Börsenverkehrs, die Vertretung der Handelsinter essen durch Petitionen an die Behörden und die Errichtung von Spezialkammern für die Vertretung einzelner Handelszweige. Mitglieder der Vereinigung können alle unbescholtenen Kauf leute von Buenos-Aires werden. Die Mitglieder haben das Recht,