10G General versammlung 1 . »Sektionen. Verwaltungsrat. Delegationen. toren von Aktiengesellschaften, Handelsagenten, Handelslehrern, Ingenieuren usw. von ganz Kuba. Ihr Sitz ist Habana. Sie hat den Zweck, die gesamten Interessen des Handels, der Industrie und der Schiffahrt von Kuba zu vertreten. Die Mitglieder werden durch Beschluß des Yerwaltungsrats auf genommen; bei Bankerotten und in anderen Fällen kann der Verwaltungsrat sie ausschließen. Die Mitglieder sind verpflichtet, Jahresbeiträge zu bezahlen, die Sitzungen zu besuchen und die ihnen übertragenen Aemter anzunehmen. Wenn sie von Habana abwesend sind, können sie stimmberechtigte Vertreter ernennen. Sie haben das Eecht, im Sekretariat der Handelskammer Auskünfte über Handelsangelegenheiten zu erhalten. Wenn sich an einem Orte der Insel mindestens 12 Kaufleute usw. zu sogen, Delegationen zusammenfinden, können sie sich gemeinschaftlich als körper schaftliches Mitglied der Handelskammer aufnehmen lassen und einen in Habana ansässigen Vertreter in den Verwaltungsrat der Kammer entsenden. Diese auswärtigen Delegationen müssen die Hälfte ihrer Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen an die Handels kammer abführen. Delegationen können' in allen Orten Kubas, mit Ausnahme der in der Provinz Habana Gelegenen Orte, gebildet werden. Sie wählen sich zur Leitung ihrer Angelegenheiten Präsidenten usw. nach Bedarf. Alljährlich findet eine ordentliche Generalversammlung mit Tätigkeits- und Kassenbericht des Verwaltungsorts statt. Ordent liche wie außerordentliche Generalversammlungen sind stets be schlußfähig. Die Angehörigen des Handels, der Industrie und der Schiff fahrt verhandeln auch getrennt in Sektionen. Diese Sektionen erwählen sich jede ein Bureau mit einem Präsidenten und einem Sekretär. Die Vertreter der auswärtigen Delegationen nehmen auch an den Sitzungen der Sektionen teil. Die Handelskammer wird von einem Verwaltungsrat geleitet, welcher in allen Dingen ihr Vertreter ist. Er besteht aus einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, einem Generalsekretär, einem Schatzmeister und acht Beisitzern, welche sämtlich von der Generalversammlung der Handelskammer gewählt werden und wiederwählbar sind. Der Verwaltungsrat hält monatlich regel mäßige und nach Bedarf außerordentliche Sitzungen ab. Die Protokolle der Sitzungen werden in der monatlich erscheinenden Zeitschrift der Handelskammer auszugsweise mitgeteilt. Die von den auswärtigen Delegationen in den Verwaltungsrat entsandten Vertreter müssen allen Sitzungen beiwohnen und haben gleiche Hechte wie die von der Generalversammlung ge wählten Beisitzer. Sie können Beschlüsse, welche sie für ge fährlich halten, durch ihr Veto hindern.