Afrika. Aegypten. In Aegypten besteht neben der französischen, italienischen, griechischen, englischen, österreichischen und russischen Auslands handelskammer, welche sämtlich ihren Sitz in Alexandria haben, in Kairo eine internationale Handelskammer. Der Zweck dieser am 9. Mai 1903 begründeten freien Vereinigung ist die Förderung des Handels und der Industrie in Aegypten. Die Internationale Handelskammer beschäftigt sich ausschließlich mit Fragen von allgemeinem Interesse; politische Fragen sind jedoch ausge schlossen. Auf A^erlangen von streitenden Parteien übt die Handelskammer auch eine schiedsrichterliche Tätigkeit aus. Der Internationalen Handelskammer können als Mitglieder alle in Aegypten oder im Sudan ansässigen Kaufleute, Industrielle, Ingenieure, Landwirte, Direktoren von Banken und Aktiengesell schaften und alle anderen Personen, welche am Handel und an der Industrie des Landes interessiert sind, angehören. Außer ordentliche Mitglieder können alle im Ausland wohnenden Per sonen oder Gesellschaften werden, welche sich um die Aufnahme bewerben. Die ordentlichen Mitglieder bezahlen einen Jahres beitrag von 100 Piaster Tarif, die außerordentlichen einen solchen von 12,50 Frcs. Die Haftpflicht der Mitglieder beschränkt sich auf die Beitragsleistung. Gesuche um Aufnahme sind schrift lich beim Komitee anzubringen, das über sie beschließt. Das Komitee ist berechtigt, Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder, welche regelmäßige Berichte einsenden, zu ernennen. Alljährlich im April findet eine Generalversammlung statt. In dieser erstattet das Komitee Bericht über seine Tätigkeit; der Kassierer legt seine Jahresrechnung vor. Gleichzeitig werden die Ergänzungswahlen zum Komitee vorgenommen. Ferner wird über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen verhandelt; Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefaßt. Außerordent liche Generalversammlungen werden einberufen, wenn es das Komitee für notwendig hält oder wenn wenigstens 50 wirkliche Mitglieder danach verlangen. Es darf nur über die auf die Tages ordnung gesetzten Gegenstände verhandelt werden. Das Komitee vertritt die Internationale Handelskammer gerichtlich und außergerichtlich. In unvorhergesehenen Fällen 8* Imernationale Handels kammer zu Kairo. Mitglieder. General versammlung. Komitee.