118 Mitglieder. General versammlungen Exekutiv komitee. waltung und Gesetzgebung. Sie pflegt weiter in umfassender Weise die Statistik und übt schiedsrichterlich© Funktionen aus. Endlich unterhält sie eine Bibliothek und ein Museum, welches alle Artikel enthalten soll, die für die Minenindustrie von Interesse sein können. Die Minenkammer unterscheidet ordentliche, außerordent liche und Ehrenmitglieder. Als ordentliches Mitglied kann jede Firma oder Gesellschaft, welche an der Minenindustrie Transvaals interessiert ist, auf ihren schriftlich ausgedrückten Wunsch durch Beschluß des Exekutivkomitees auf genommen werden. Jedes ordentliche Mitglied bestimmt durch Erklärung an den Kammer sekretär eine Person, die es in der Kammer vertritt. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug 1902 gegen 150. Sie bezahlen je 105 Lstrl. jährlichen Beitrag. Die Mitgliedschaft einer Firma erlischt durch Zahlungseinstellung oder Liquidation. Auch in bestimmten anderen Fällen können Mitglieder durch Beschluß der Generalversammlung ausgeschlossen werden. Als außerordentliches Mitglied (Associate member) kann vom Exekutivkomitee aufge nommen werden, wer in Transvaal ansässig ist und ein unmittel bares Interesse an der Minenindustrie hat. Das Exekutivkomitee ist auch berechtigt, auf die Dauer eines Jahres Personen, die sich um die Kammer verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Die Jahresbeiträge betragen für die außerordent lichen Mitglieder, deren es 1902 nur vier gab, 3 Lstrl. 3 sh. Stimmrecht besitzen nur die ordentlichen Mitglieder; die außer ordentlichen und Ehrenmitglieder haben nur beratende Stimme. Generalversammlungen sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Sie leitet der Präsident des Exekutivkomitees; sie sind bei Anwesenheit von zehn Mitgliedern beschlußfähig. In der Januarversammlung erstattet das Exekutivkomitee des Vorjahrs Bericht über die Kammertätigkeit und über das Kammer vermögen; ferner wird die Neuwahl des Exekutivkomitees vor genommen. Das Exekutivkomitee besteht aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und 12 anderen Mitgliedern. Sie werden auf Grund schriftlich eingereichter Vorschläge durch Balle tage gewählt. Sie sind wiederwählbar, dürfen aber nur zweimal hintereinander ihre Aemter bekleiden. Das Komitee soll monatlich wenigstens eine Sitzung abhalten; bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern ist es beschluß fähig. Das Komitee ernennt aus seiner Mitte Subkomitees und kann an anderen Orten zur Wahrung der von der Kammer zu Johannisburg vertretenen Interessen Einzelpersonen oder Komitees als Vertreter der Kammer bestellen. Das Exekutivkomitee vertritt die Kammer gegenüber den Behörden, führt die sämtlichen Ge schäfte der Kammer, verwaltet insbesondere Bibliothek und Museum und stellt die Beamten der Kammer an.