113 8 Das Komitee versammelt sich wenigstens einmal im Monat. Es kann Subkomitees einsetzen; unter Genehmigung der Kammer erläßt es seine Geschäftsordnung und stellt den Sekretär an. China. Die chinesischen Kaufleute haben sich seit alters zur Ver tretung gemeinsamer Interessen in Gilden zusammengefunden. In neuester Zeit sind von dem neu geschaffenen chinesischen Handels ministerium Regulative für Handelskammern nach fremdem Muster entworfen worden, die die Regierung bestätigt und damit zum Gesetz erhoben hat. Nach diesen sollten alle kaufmännischen Gilden und sonstigen Vereinigungen sich in Handelskammern um wandeln. An allen wichtigsten Plätzen sollten so Allgemeine Handelskammern gebildet werden; die Handelsplätze zweiten Ranges sollten Zweighandelskammern erhalten, welche unter der Kontrolle der Allgemeinen Handelskammern der Provinz stehen. Als Sitze für Allgemeine Handelskammern wurden einstweilen Tientsin, Tschifu, Shanghai, Hankow, Chungking, Cauton und Swatow bezeichnet. Für jede Allgemeine Handelskammer werden ein Vorsitzender und ein Vizevorsitzender, für jede Zweighandelskammer wird ein Versitzender ernannt. Diesen stehen gewählte Kollegien, die Direc- tors of the Chamber, zur Seite. Die Directors werden von der Kaufmannschaft des Kammerbezirks unter den erfahrensten und vertrauenswürdigsten Kaufleuten gewählt; ihre Zahl beträgt bei den Allgemeinen Handelskammern zwanzig bis fünfzig, bei den Zweigkammern zehn bis zwanzig. Die Vorsitzenden und die Direk toren halten wöchentlich eine Sitzung ab. Bei dieser muss die Hälfte der Direktoren anwesend sein; die Vorsitzenden präsi dieren den Verhandlungen. Die Zweigkammern werden ebenso geleitet wie die Allgemeinen Kammern. Sie haben die Pflicht, den Allgemeinen Kammern vierteljährlich Berichte zu erstatten. Sie verkehren mit dem Handelsministerium in der Regel nur durch die übergeordneten Allgemeinen Kammern. Die Hauptaufgabe der Vorsitzenden ist es, das Handels ministerium durch regelmäßige Berichterstattung über den Gang des Handels zu unterstützen und alle Klagen von Kaufleuten genau zu untersuchen und eventuell bei den Behörden zu ver treten. Ferner sollen die chinesischen Kaufleute beim Ausbruch von Streitigkeiten sich an den Vorsitzenden wenden, welcher den Streitfall den Direktoren zur Entscheidung vorlegt. Auch bei Streitigkeiten zwischen chinesischen und fremden Kaufleuten sollen die Handelskammern auf die Anrufung von Schiedsrichtern hin wirken. Die Handelskammer soll ferner über alle Kaufleute Re- Handels kammern Chin as. Organisation. Aufgaben.