56 Die Betriebsbuchführung. 4. Die Normalien werden nicht mit besonderem Formular bestellt, sondern der Verwalter dieses Lagers erhält die Teilliste (Form. 31), auf welcher die vom Lager zu entnehmenden Normalien angemerkt sind. Diese Teile werden ebenfalls erst bei Montage von den Monteuren ent nommen (s. Kapitel Normalienlager). 5. Solche Arbeiten, welche der Maschinenbau nicht in eigener Werk statt ausführt, wie die Anfertigung von Holzeinlagen, Schutzblechen usw., werden den ausführenden Werkstätten mit Formular 28 in Auftrag gegeben. Wie die unter 1—5 erwähnten Materialien, Teile und Arbeiten dem Maschinenbau berechnet werden, geht aus den betreffenden späteren Ab handlungen über Selbstkostenberechnungen der einzelnen Abteilungen hervor; hier sei nur erwähnt, daß sämtliche Bestell- und Entnahmescheine, mit Selbstkostenpreisen ausgefüllt, in das Lohnbureau des Maschinenbaues zurückkehren. Die Kalkulation der Akkordlöhne. Die Akkordlöhne werden im Kalkulationsbureau von besonderen Kalkulatoren, welche in der Praxis erfahren und mit modernen Arbeits methoden gut vertraut sind, festgestellt. Die diesen Feststellungen ent sprechenden Akkordlöhne werden in die Teillisten der Meister (Form. 30) neben dem Text für jede einzelne Operation eingetragen und sind von dem Meister innezuhalten. Abweichungen sind nur mit Genehmigung des Abteilungschefs gestattet. Den Arbeitern ist zugesagt, daß die Akkorde nicht geändert werden, solange nicht die Arbeitsstücke oder die Arbeits methoden geändert werden. Damit im Lohnbureau die Innehaltung der Löhne kontrolliert werden kann, werden die kalkulierten Löhne aus Formular 30 in die für das Bureau bestimmte Teilliste (Form. 32) übertragen. Bei Verbuchung der Akkordscheine muß sich also der Betrag des Akkordscheines mit dem in der Teilliste eingetragenen Betrag decken. Auf Grund der Meisterteillisten werden im Bureau die Akkordscheine ausgeschrieben und dem Meister mit der Liste übergeben, so daß bei Vergebung der Arbeit der Meister nur den Namen des betreffenden Arbeiters und das Datum der Ausgabe zu notieren hat, und zwar in seiner Teilliste und auf dem Akkördschein. Akkord scheine über „kleine Orders“ stellt der Meister aus. Die Lohnverrechnung. Die Akkordscheine, Formular 40, werden in zwei Exemplaren ausgeschrieben, wovon das eine der Arbeiter, das andere das Lohnbureau erhält. Etwaige Fälschungen im Text oder in der Lohnziffer müssen also im Lohnbureau entdeckt werden, sobald der Akkordschein des Arbeiters zur Verrechnung ins Bureau kommt. Die Duplikatscheine werden im Lohnbureau sofort gebucht, d. h. in die Teillisten an entsprechender Stelle in Rubrik „gezahlt“ übertragen. Bei „kleinen Orders“ geschieht diese