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Die Betriebsbuchführung. 
zurückgegeben sind. Akkordscheine über nicht beendete Arbeiten sind am 
Sonnabend dem Meister und von diesem dem Lohnbureau zu übergeben, 
damit Abschlagszahlungen berechnet werden können, welche zu den 
anderen Beträgen zugerechnet werden. Diese Abschlagszahlungen werden 
nach der bereits auf gewendeten Zeit berechnet, jedoch haben die Meister 
das Recht, dieselben nach dem Stand der Arbeit zu erhöhen oder zu er 
niedrigen. — Die Vorschüsse werden auf dem Akkordschein notiert, und 
zwar auf beiden Exemplaren, worauf der Schein des Arbeiters diesem zurück 
gegeben wird. Bei Akkorden, welche nur einige Wochen dauern, wird für 
die Vorschußnotierung der dafür vorgesehene Raum auf der Vorderseite, bei 
solchen Akkorden, die längere Zeit dauern, der Raum auf der Rückseite 
des Akkordscheines benutzt. Zur Bemessung der Abschlagszahlungen ist für 
jeden Akkordarbeit er ein Stundenlohnsatz festgesetzt; bei Gruppenarbeitern 
ist dieser Satz auch für die Verteilung der Akkordüberschüsse maßgebend. 
Bei Lohnarbeitern ergibt sich der Verdienst durch Multiplikation der 
lt. Uhrkarte ermittelten Stundenzahl mit dem Stundenlohnsatz. 
Gruppenakkorde. 
Bei Gruppen- oder Kolonnenarbeitern wird der Gesamtakkordver- 
dienst der Gruppe festgestellt. Ergibt sich ein Überschuß, d. h. ist der 
Gesamtakkordverdienst größer, wie der Betrag, welcher sich ergibt, wenn 
man den für jeden Arbeiter festgelegten Stundenlohn mit der Stundenzahl 
multipliziert, so wird dieser Überschuß verteilt, und zwar nach dem in 
nachstehendem Beispiel zu ersehenden Grundsatz. 
Eine Schlosserkolonne, die aus 8 Mann zusammengesetzt ist, hat 
folgenden Verdienst: 
Stunden Stundenlohn Betrag bei Stundenlohn 
Thiele 54 80 43,20 
Philipp .... 49 65 31,85 
Groß 54 65 35,10 
Heinrich ... 52 60 31,20 
Franzen .... 50 50 25,— 
Pirke 48 50 24,— 
Neumann ... 30 50 15,— 
Walther .... 15 45 6,75 
Summa Zeitlohn ~M. 212,10 
Dagegen sind lt. Akkordzusammenstellung zu zahlen JÜ. 477,50 
Akkordüberschuß M. 265,40 
Der Akkordbetrag setzt sich aus folgenden Beträgen zusammen: 
Nr. 20192. Montage von 25 Maschinen N. N., Restbetrag JÜ. 331,40 
,, 31915. 1 Vorrichtung usw. (Lohn) ,, 34,90 
„ 40180. Reparatur der Fräsmaschine Nr. 4012 im 
Werkzeugbau (in Lohn) „ 33,80 
„ 20242. Montage von 30 Maschinen N. N., Vorschuß ,, 77,40 
Jli. 477,50