Lohnlisten. 67 Form. 46. Orig.-Größe 150 X 100 mm. 5* Listen werden in den ersten 3 resp. 4 Wochen nur die zur Auszahlung kommenden, auf der rechten Seite des Lohnbuches in Kolonne „Gezahlt“ stehenden Beträge eingeschrieben und erst in der letzten Woche werden die übrigen Eintragungen gemacht (s. die beiden Beispiele). Die Ver dienstbeträge der einzelnen Wochen werden in dieser Liste nicht vermerkt. Die Zahlungslisten dienen zuerst in der Kasse zur Einzählung der einzelnen Löhne in Lohnbeutel. Nach der letzten Woche erhält sie das Bureau für Arbeiterangelegenheiten, um die Invalidenmarken in die Karten einzukleben, hierauf werden sie der Betriebskrankenkasse zuge stellt, welche die danach von der Firma und den Arbeitern zu zahlenden Beiträge von der Fabrikkasse abhebt. Es brauchen also für die letzten beiden Zwecke keine besonderen Listen angefertigt zu werden. Nachdem der Kassierer für die ersten Wochen die Lohnzahlung be wirkt hat, gehen die Zahlungslisten jedesmal in das Lohnbureau zurück und erst nach der Restzahlung in der 4. bzw. 5. Woche erhalten sie das Bureau für Arbeiterangelegenheiten und die Krankenkasse. Über etwa im Laufe der Woche gezahlte Vorschüsse läßt sich der Kassierer Quittungen in roter Farbe, lt. Formular 46 geben. Solche Vorschußzahlungen werden, wie bereits erwähnt, vom Lohnbureau, welches die Zahlung veranlaßt, in die Zahlungsliste mit roter Tinte über den noch zu zahlenden Betrag geschrieben. Die Summe aller Vorschußquittungen muß sich natürlich mit diesen roten Zahlen in den Zahlungslisten decken. — Am Zahltage dürfen vom Kassierer nur die schwarzen Zahlen berücksichtigt werden. Zählt man dann die Vorschußbeträge und die Abzüge zu den am Zahltage gezahlten Summen hinzu, so erhält man die Bruttosumme der Zahlungslisten. Wie bereits erwähnt, zählt der Kassierer die Beträge in Lohnbeutel aus Tauenpapier (Form. 47), und zwar geschieht dies mit einer Zahl maschine, wobei ein jüngerer Beamter oder Lehrling zur Hilfe genommen LUDW. LOEWE & Co. Actiengesellschaft Name: Christian empfängt von uns: Zehn Ji — 3) Vorschuß Restlohn pro Monat April Berlin, den 18. April 190 7 Quittiere: