178 Die Inventur. Form. 119. Vorderseite. Orig.-Größe 240 X 360 mm. LUDW. LOEWE & Co. Actiengesellschaft. Verfahren bei der Inventaraufnahme am 190 1. Die Aufnahme beginnt an diesem Tage pünktlich früh 8 Uhr und dauert mit halbstündiger Mittagspause ohne weitere Unterbrechung bis 37 2 Uhr. 2. Der Vorgang bei der Aufnahme unterscheidet sich nach Art der Gegenstände in folgender Weise: A) Aufnahme von Waren, deren Wertberechnung sich auf die Aufnahmen des Aufnahmeprotokolls stützt. Hierhin gehören: I. Nach Maß, Gewicht oder Zahl zu bestimmende Rohmaterialien aller Art, die nicht für eine einzelne Bestellung ausgegeben werden, z. B. Putz lappen, öl, Stangenmaterial usw. (Bei gleichmäßigem Querschnitt Kann letzteres unter Angabe des genauen Durchmessers nach dem Längenmaß aufgenommen werden.) II. Nach Maß, Gewicht oder Zahl zu bestimmende Fabrikationsmaterialien, die zwar für eine bestimmte Bestellungsnummer, aber nicht in genau bemessener Menge ausgegeben wurden, so daß die Rücklieferung des nicht verbrauchten Restes zu erfolgen hat. III. Vorräte an solchen Fabrikaten (Schrauben usw.), die unabhängig von bestimmten Bestellungen zur Verwendung für Maschinen und Vorrich tungen auf Vorrat angefertigt werden. (Vorräte aus dem Lager fertiger Teile oder für dasselbe.) B) Aufnahmen von rohen, in Arbeit befindlichen und fertigen Fabrikaten aller Art, deren Inventurwert durch das über die Arbeit geführte Konto bestimmt wird, deren Zahl und Brauchbarkeit aber durch die Inventuraufnahme fest zustellen ist. Hierbei kommt es also auf eine sachgemäße Beurteilung der Vorgefundenen Gegenstände und darauf an, ob diese sich der Zahl nach mit den aufgelegten Arbeitsbegleitkarten decken. Bei Aufführung dieser Gegen stände in der Liste ist die richtige Wiedergabe der auf den Karten an gegebenen Bestellungsnummer von größter Wichtigkeit, insbesondere ist fol gendes zu beachten: I. Bei in Ordnung gehenden Posten genügt neben richtiger Angabe der Nummer die Stückzahl und abgekürzte Teilbezeichnung nebst Maschinen- Katalognummer. II. In Montage begriffene Teile sind in einer Post unter der Nummer der Montagekarte aufzuführen. III. In den Fällen I und II muß in der Liste notiert werden, ob Gegenstände fehlen oder ausschußverdächtig sind. 3. Jeder der aufnehmenden Beamten erhält eine Liste und gibt den darin ein getragenen Posten eine mit 1 beginnende laufende Nummer. Diese laufende Nummer wird auf einen Zettel vermerkt, welcher auf den aufgenommenen Gegen stand gelegt oder daran befestigt wird. Liegen zusammengehörige Teile be- einander, so genügt es, diesen Posten eine einzige Inventurnummer zu geben und einen einzigen Zettel aufzulegen. Stehen jedoch zusammengehörige Teile, Ma schinen uzw. an verschiedenen Orten, so erhält jeder der versprengt stehenden Gegenstände einen besonderen Inventurzettel und die entsprechende einzelne Eintragung in die Inventurliste mehrere laufende Inventurnummern, z. B.: ,,35—39 5 Leitspindelbänke Nr. 3C Modell II Bestellung Nr. 61714.“ 4) Ist mehreren Herren ein gemeinsames Feld zugewiesen, so arbeitet jeder der selben trotzdem möglichst unabhängig, jedoch sollen sich die Herren nötigenfalls gegenseitig unterstützen. 5) Nach Fertigstellung einer Aufnahme ist das Protokoll dem zuständigen Revisor zu übergeben, der eventuell den betreffenden Beamten für andere Zwecke der Inventur verwenden kann. 6. Ein jeder der aufnehmenden Beamten hat bis zum mit dem betreffen den Meister sich wegen etwa nötiger Arbeitskräfte usw. in Verbindung zu setzen. « Die Direktion. BERLIN, den 190