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dürfen,  wenn  er  von  »Arten  des  Lohneinkommens«  in  demselben
Sinne  handelt.  Diese  Ueberschrift  veranlasst  zunächst  die  Frage,
ob  Arten  des  Lohneinkommens  und  Formen  des  Lohnverhältnisses
dasselbe  sind  ;  und  auch  unter  der  Voraussetzung,  dass  die  Identität ­
  beider  in  einem  weitesten  Verstände  zugegeben  werden  kann,
scheint  doch  auch  hier  gewissermassen  ein  logischer  Schönheitsfehler ­
  vorzuliegen,  wenn  als  Einkommensarten  Naturallohn,  Akkordlohn, ­
  Gewinnbeteiligungssystem  u.  s.  f.  nebeneinander  gestellt ­
  sind.
Adolf  Wagner  geht,  nach  seinem  Vorlesungsgrundriss  *)  zu
schliessen,  einheitlicher  vor.  Demzufolge  erörtert  er  in  §  38  Zeitlohn, ­
  Stücklohn,  Verdienst  in  Gewinnbeteiligung  u.  s.  f.  als  Lohnart ­
  en  freier  Lohnsysteme  und  fasst  in  §  58  einerseits  die  Unterscheidung ­
  von  Natural-  und  Geld-,  sowie  Ehrenlohn  unter  der
Ueberschrift  »Lohnwährung«,  während  er  anderseits  im  selben
Zusammenhänge  mehrere  »Lohn  formen«  —  hier  allerdings  unter
eben  diesem  Ausdruck  —  nach  der  Bemessungsart,  nach  der  Beziehung ­
  zur  Leistung  und  nach  der  Zeitdauer  des  Dienstes  unterscheidet. ­
  Die  Trennung,  die  Wagner  durch  gesonderte  Behandlung
des  ökonomisch  so  tief  einschneidenden  Gegensatzes  von  Naturalund
  Geldlohn  vorgenommen  hat,  ist  absolut  notwendig.  Dies  ist
festzustellen,  ohne  dass  damit  ohne  weiteres  zugegeben  sein  soll,
dass  der  Ausdruck  Lohnwährung  besonders  glücklich  gewählt  ist,
ja  man  wird  sogar  im  Gegenteil  zugeben  müssen,  dass  die  Verwendung ­
  dieses  Ausdruckes  zu  Verwechslungen  führen  kann.
Auch  fragt  es  sich,  ob  nicht  die  Bezeichnung  »Lohnform«  für  die
Kategorien  Natural-  und  Geldlohn  und  Ehrenlohn  gerade  besonders ­
  richtig  und  deshalb  zweckmässig  beizubehalten  ist;  handelt
es  sich  ja  doch  in  der  Tat  um  die  Form,  die  äussere  Gestalt,  in
der  die  Lohnwertbeträge  vom  Lohnschuldner  zu  entrichten  sind.
An  eine  besondere  Form  des  Lohnes  oder  Arbeitseinkommens
kann  dagegen  wohl  nicht  gedacht  werden,  wenn  die  Begriffe  Zeitlohn, ­
  Stücklohn  oder  Akkordlohn  auftauchen.  Der  Unterschied
zwischen  diesen  betrifft  eben  nicht  die  Form  oder  äussere  Gestalt
des  Lohnes.  Wenn  man  aber  von  Form  nicht  im  erkenntnistheoretischen ­
  Sinne  als  von  Anschauungs-  und  Denkform  spricht  —
und  das  ist  eben  hier  nicht  der  Fall  —  dann  kann  mit  F'orm  doch

1)  Allgemeine  und  theoretische  Volkswirtschaftslehre  oder  Sozialökonomik.  3.  Aufl»
Berlin  1901.