II.

Juristische  und  wirtschaftstheoretische  Behandlung
des  Unterschiedes  von  Zeit-  und  Werklohn  vertrag.
Die  Frage  nach  der  rechtlichen  Tragweite  der  Unterscheidung
von  Zeitlohn  einerseits  und  Werklohn  oder  sogenanntem  Akkordlohn ­
  anderseits  hat  zwei  Seiten.  Zunächst  fragt  es  sich,  ob
diese  Unterscheidung  in  einer  Differenzierung  der  rechtlichen  Grundlagen ­
  der  Arbeitsverhältnisse  wurzelt,  d.  h.  mit  anderen  Worten,
ob  es  zwei  ihrem  Wesen  nach  verschiedene  Vertragstypen  sind,
die  den  beiden  Kategorien  von  Arbeitsverhältnissen  zugrunde
liegen.  Und  weiter  geht  die  Fragestellung,  gleichviel  wie  man
sich  zur  ersten  Frage  verhält,  zustimmend  oder  abweichend,  dahin ­
  ,  ob  die  Unterscheidung  rechtlich  bedeutsame  Konsequenzen
nach  sich  zieht.
Die  Erörterung  dieser  Fragen  führt  naturgemäss  zu  einer
Auseinandersetzung  mit  der  juristischen  Literatur.
Die  erste  Seite  der  Frage  ist  im  Hinblicke  auf  das  positive
Recht,  und  zwar  sowohl  das  römische  Recht  als  das  bürgerliche
Gesetzbuch,  dadurch  komplizierter,  dass  die  Parallele  zum  Gegensatz ­
  von  locatio  conductio  operarum  und  locatio  conductio  operis,
beziehungsweise  von  Dienst-  uud  Werkvertrag  nahe  liegt.
So  ganz  klar  liegen  die  Dinge  in  der  rechtswissenschaftlichen
Literatur  denn  auch  nicht.  Nicht  einmal  darüber,  ob  ein  solcher
Parallelismus  in  dem  Sinne  anzunehmen  ist,  dass  der  Tatsachen-Differenzierung
  die  rechtliche  kongruent  sei.  In  erster  Linie  kommt
für  uns  der  Standpunkt  des  Standard-work  über  den  deutschen  Arbeitsvertrag ­
  von  Lotmar  in  Betracht 1 ).  Wie  wir  schon  gesehen  haben,
i)  Für  die  Abgrenzung  des  Begriffes  »Arbeitsvertrag«  ist  in  erster  Linie  auf  das
i.  Kapitel  des  i.  Abschn.  seines  mehrzitierten  Buches  zu  verweisen,  das  auch  für  den
Nationalökonomen  überaus  wertvolle  Betrachtungen  enthält.,  insbes.  S.  53—60.