beitgeber  auf  den  Arbeiter  abgewälzt  werden  kann,  wenn  dieser
nach  dem  Leistungserfolg  entlohnt  wird.  Aber  auch  für  andere
Produktionszweige  können  solche  Verhältnisse  festgestellt  werden.
Die  Abhängigkeit  der  möglichen  Schnelligkeit  des  Arbeitsverlaufes ­
  von  der  Beschaffenheit  des  zu  verarbeitenden  Materials
spielt  bekanntlich  auch  in  der  Textilindustrie  ,  aber  fast  noch
mehr,  was  namentlich  aus  den  Gewerbegerichtsentscheidungen
hervorgeht,  in  den  Metallgewerben  (insbesondere  jeder  Art  Dreherei,
Hoblerei,  Giesserei)  eine  wichtige  Rolle.  Die  Gefahr  des  grösseren
Zeitaufwandes  und  damit  natürlich  der  Steigerung  der  Produktionskosten ­
  wird  offenbar  dadurch  abgewälzt,  dass  der  Zeitverlust  nicht
mehr  vom  Unternehmer  bezahlt  wird.
Es  muss  dabei  durchaus  nicht  an  eine  Art  dolosen  Verhaltens ­
  des  Arbeitgebers  gedacht  werden,  also  nicht,  dass  er  etwa
mit  Wissen  minderwertige  schwerer  zu  verarbeitende  Materialien
dem  Arbeiter  überantwortet,  sondern  es  genügt  seine  eigene  Unsicherheit ­
  in  der  Beurteilung  des  angeschafften  Materiales  hinsichtlich ­
  der  Leichtigkeit  der  Verarbeitung.
2.  Aehnlich  liegen  die  Dinge  bezüglich  der  Abhängigkeit  des
Arbeitserfolges  von  der  Ausrüstung  des  Betriebes  mit
Werkzeugen,  Arbeitsmaschinen  eventuell  auch  Krafteinrichtungen. ­
  Es  bedarf  keiner  langen  Reflexionen,  um  den  Weg
zu  erkennen,  auf  dem  der  Arbeiter,  der  nach  der  Werkleistung
entlohnt  wird,  einen  Nachteil  in  der  Ausrüstung  aufgeladen  bekommt, ­
  den  nicht  allein  ökonomisch,  sondern  auch  rechtlich  der
Betriebsbesitzer  zu  tragen  hätte.  Es  macht  natürlich  kaum  einen
Unterschied,  ob  die  Mangelhaftigkeit  der  zur  Verfügung  gestellten
Werkzeuge  oder  Maschinen  darin  besteht,  dass  diese  nicht  dem
jeweiligen  Stande  der  Technik  entsprechen,  oder  ob  sie  in  der
qualitativen  Beschaffenheit,  endlich  in  völligem  P'ehlen  solcher  Arbeitsmittel ­
  liegt.
Kapitalersparung  oder  Kapitalschwäche,  sie  sind  es,  die  innerhalb ­
  des  Gesamtprozesses  der  Herstellung  des  Produktes  in  der
Regel  einen  Mehraufwand  an  Arbeitslohn  notwendig  machen
und  so  im  Konkurrenzkampf  ein  Defizit  an  Leistungsfähigkeit  gegenüber ­
  den  Konkurrenten  bewirken  können.  Deshalb  gilt  es,
den  Mehraufwand  an  Arbeitslohn  hintanzuhalten,  und  so  kann  und
wird  wohl  gar  oft  diese  ganz  natürliche  Kompensation  innerhalb  des
Gesamtrechnungsprozesses  der  Kostenfeststellung  für  das  Produkt
dadurch  überflüssig,  dass  die  Lohnbemessung  von  dem  Arbeits-