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IV.
Reformtendenzen  und  spezielle  Aufgaben  der  Lohnsicherung ­
  beim  Werklohnsystem.
Man  möchte  sich  fast  versucht  fühlen,  aus  der  eben  hervorgehobenen ­
  ökonomischen  Belastung,  die  ganz  speziell  nur  die
Werklöhner  trifft,  auf  eine  stärkere  Differenzierung  der  Werklohnverhältnisse ­
  gegenüber  den  Zeitlohnverhältnissen  zu  argumentieren.
Allein  weitere  Tatsachen,  die  im  folgenden  noch  zu  erörtern  sind,
stünden  dem  entgegen,  wenn  nicht  schon  aus  anderen  Gründen
davon  abgesehen  werden  müsste;  ergibt  sich  doch  schon  aus  den
Ausführungen  des  II.  Abschnittes,  dass  dieses  ökonomische  Risiko
im  positiven  Recht  noch  keine  Geltung  erhalten  hat.
Gegenüber  dieser  theoretisch  noch  wenig  geklärten,  aber
praktisch  da  und  dort  stets  schwer  empfundenen  Tatsache  der
Belastung  der  Werklöhner  mit  dieser  Gefahr  ökonomischer  Schä
digung  kann  die  vielfach  ablehnende  Haltung  der  Arbeiterschaft
gegen  die  Methode  überhaupt  nicht  überraschend  kommen.  Wie
Bernhard  neuestens  nachgewiesen  hat  J ),  ist  es  freilich  nicht  die
Beseitigung  der  Werklohnbemessung  schlechthin,  die  von  der  Arbeiterschaft ­
  gefordert  wird,  sondern  nur  Beseitigung  derselben  bei
gefährlichen  Arbeiten.  Weit  bedeutungsvoller  und  allgemeiner  ist
die  Forderung  einer  »Regelung  der  Akkordarbeit«.
Die  Bernhard’sehe.  Arbeit  kann  das  Verdienst  für  sich  in
Anspruch  nehmen,  wichtige  Schwächen  der  Werklohnbemessung
klargestellt  zu  haben,  das  sind  vor  allem  Mängel  in  der  Akkordberechnung ­
  und  solche  der  Akkordverteilung.  Das  Buch  weist
auch  auf  ganz  bestimmte  Richtungen  hin,  in  welchen  die  Reformarbeit ­
  sich  bewegen  müsste.  Aber  nicht  um  die  Aenderung  der

i)  A.  a.  O.  S.  136  f.