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V.
Ein  Kompromiss  zwischen  Zeit-  und  Werklohnbemessung: ­
  das  Zeitlohnprämiensystem.
Ueber  eine  Reihe  von  besonderen  Formen,  unter  denen  Prämienaufschläge ­
  auf  Zeit-  oder  Stücklöhne  vertragsmässig  den  Arbeitern ­
  zugestanden  werden,  hat  Bernstein  im  XVII.  Jahrgang  des
Braunschen  Archivs 1 )  berichtet.  Die  Grundlage  seines  Referates
bildeten  nur  englische  Arbeitsvertragsverhältnisse 2 ),  die  demjenigen,
der  sich  über  englische  Lohnverhältnisse  im  laufenden  erhielt,  schon
aus  den  Amtspublikationen  und  den  Privatarbeiten  von  D.  F.  Schloss
grösstenteils  bekannt  waren  3 ).
Die  verschiedenen  an  den  angeführten  Orten  geschilderten
und  besprochenen  Prämienlohnsysteme  verdanken,  wie  im  vorstehenden ­
  angedeutet,  ihre  Entstehung  in  der  Hauptsache  dem
Gegenüberstehen  zweier  Tendenzen  :  auf  Seite  der  Arbeitgeber  ist
es  die  unverkennbare  Tendenz,  eine  im  Zeitlohn  beschäftigte  Arbeiterschaft ­
  durch  ihr  eigenes  Interesse  zu  einer  Steigerung  ihrer
Produktivität  zu  veranlassen  und  dabei  das  Produktionsrisiko  zu
vermindern,  auf  Seite  der  Arbeitnehmer  schlechthin  die  so  vielfach ­
  zu  Tage  getretene  Abneigung  gegen  den  einfachen  Stücklohn.
Das  Problem,  zwischen  diesen  beiden  einander  widerstreitenden
Kräften  eine  Resultierende  zu  finden,  hat  in  den  letzten  Jahren
die  Arbeitgeberschaft  in  zunehmendem  Masse  in  Anspruch  genommen ­
  ;  und  zwar  neuestens  auch  deutsche  Arbeitgeber.
Mehrere  Varianten  über  ein  und  dasselbe  Thema,  mehrere
1)  Einige  Reformversuche  im  Lohnsystem,  S.  309.
2)  Vor  allem  nach  dem  »Report  on  Gainsharing«  des  Board  of  trade  (labour  department)
  1895.
3)  Ausser  dem  Note  2  erwähnten  Report  hat  Schloss  auch  den  Report  on  Profitsharing ­
  redigiert;  vgl.  ausserdem  sein  im  Text  wiederholt  angezogenes  Werk:  Methods
of  industrial  remuneration.  3.  edit.  1898.