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VI.
Kritik  der  Lohnverkürzungen,  insbesondere  des  Zeitprämiensystems ­
  .
Das  Festhalten  an  einem  einmal  eingeräumten  Werklohnsatz
ist  nach  dem  heutigen  Stand  der  Dinge  beim  Werklohnsystem  eine
der  unerlässlichen  Voraussetzungen  für  die  Befestigung  des  Vertrauens ­
  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  und  eben  damit
auch  für  die  friedliche  Gestaltung  des  Arbeitsverhältnisses.  Eine
nur  einigermassen  tiefergehende  Verfolgung  der  Zusammenhänge
führt  denn  auch  dazu,  dass  dieses  Problem  in  den  Vordergrund
aller  lohnpolitischen  Bestrebungen  gerückt  werden  muss,  die  auf
eine  wirkliche  Harmonie  zwischen  den  Arbeiterinteressen  und  den
Interessen  der  Allgemeinheit  ohne  zukunftsstaatliche  Phantasmagorien
  gerichtet  sind.
Dass  die  Arbeiterpartei  vielfach  die  Werklöhnung  schlechthin ­
  bekämpft,  hat  freilich  verschiedene  Gründe.  Dass  ■  die  industrielle ­
  Reservearmee  eine  Verminderung  erfahren  müsste,  wenn
—  insbesondere  bei  entsprechend  verminderter  Arbeitszeit  —  der
Zeitlohn  die  einzig  geltende  Lohnform  würde,  wenn  auf  Grund
dieser  Lohnform  dem  einzelnen  Arbeiter  ein  gewisser  Spielraum
in  der  Anspannung  seiner  Arbeitskraft  gelassen  wäre;  dass  eine
Rücksichtnahme  seitens  des  einzelnen  Arbeiters  auf  die  Gesamtinteressen ­
  der  Arbeiterschaft  nur  zu  erwarten  sei,  wenn  die  Intensität, ­
  mit  der  die  Arbeitskraft  in  Anspruch  genommen  wird,  nicht
unmittelbar  einen  Rückschlag  auf  die  Einkommenshöhe  des  betreffenden ­
  Arbeiters  bewirkt;  dass  aber  eine  solche  Herabsetzung
der  Durchschnittsleistung  jedes  Arbeiters  eine  notwendige  Massregel
  zur  Kompensierung  der  Produktivitätssteigerung  kraft  der
Fortschritte  der  Technik  sei:  das  alles  und  Aehnliches  sind  Ge ­