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Die  Grundlagen  des  Arbeitsverhältnisses  in  dem  engeren
Sinne,  in  dem  es  hier  aufgefasst  werden  muss,  werden  durch  die
Entgeltbemessungsmethode  nicht  verschoben.  Bei  Werklöhnung
handelt  es  sich  wie  bei  Zeitlöhnung  und  ebenso  bei  Zeitprämienlöhnung ­
  um  ein  Vermieten  der  Arbeitskraft  im  weiteren ­
  Sinne  (nicht  Verkaufen  der  Ware  Arbeit!).  Diese  Arbeitskraft ­
  kann  freilich  keiner  elementaren  Kraft  oder  einer  Kraftmaschine ­
  gleich  gestellt  werden,  denn  in  der  ganz  überwiegenden
Zahl  der  Fälle  funktioniert  nicht  die  mechanische  Kraft  allein,
sondern  es  wirken  auch  neben  der  Kraft  im  engeren  Sinne  andere ­
  Faktoren,  darunter  die  drei  wichtigsten:  Geschicklichkeit,
Intelligenz  und  schliesslich  der  Wille,  diese  und  die  Kraft  zu  entwickeln. ­
  Die  Ausnützung  der  drei  Faktoren  Kraft,  Geschicklichkeit ­
  und  Intelligenz  hängt  bei  der  Zeitlöhnung  zu  einem  grossen
Teil  von  der  Betriebsorganisation  des  Mieters  ab;  ein  gewisser
Einfluss  bleibt  dem  Willen  des  Arbeiters  aber  stets  eingeräumt.
Gegenstand  der  Vermietung  ist  schon  mit  Rücksicht  darauf  nie
etwas  absolut  Bestimmtes,  auch  dann  nicht,  wenn  der  Mieter  das
Maximum  der  drei  gemieteten  Elemente  zu  kennen  glaubt,  denn
den  Willen  des  Arbeiters  kennt  er  nicht.
Nicht  anders  liegt  die  Sache  bei  der  Werklöhnung;  ein  Unterschied ­
  liegt  hier  aber  in  dem  Umstande,  dass  die  Entgeltberechnungsmethode ­
  den  Willen  des  Arbeiters  beeinflusst,  jene  drei
Faktoren  besser,  intensiver  einzusetzen;  die  bewegende  Kraft  dem
Willen  gegenüber  ist  der  Umstand,  dass  das  Ausmass  der  Substanziierung
  der  drei  Arbeitselemente  das  Entgelt  beeinflusst.  Und
darin  liegt  denn  allerdings  auch  die  Aehnlichkeit  zwischen  dem
Werklohn  und  dem  Zeitprämiensystem,  denn  auch  bei  diesem
nimmt  die  Entgeltbemessung  auf  die  Substanziierung  der  Arbeitselemente ­
  im  Arbeitsprodukt  Rücksicht.
Allein  von  der  Bezahlung  eines  bestimmten  Stückpreises  wie
beim  Werklohnverhältnis  kann  beim  Zeitprämiensystem  wohl  nicht
die  Rede  sein,  denn  das  Entgelt,  das  tatsächlich  für  ein  Stück
oder  Werk,  also  für  ein  bestimmtes  Quantum  substanziierter  Kraft,
Geschicklichkeit  und  Intelligenz  gezahlt  wird,  ist  beim  Zeitprämiensystem ­
  nichts  weniger  als  konstant,  sondern  schwankt,  und  zwar
seltsamerweise  verkehrt  proportioniert  zu  der  Steigerung  der  Energie, ­
  mit  der  die  drei  Faktoren  eingesetzt  werden,  d.  h.  je  energischer ­
  der  Arbeiter  seine  Potenzen  einsetzt,  je  rascher  demzufolge ­
  die  Verkörperung  derselben  im  Arbeit  s-