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Produkt  vor  sich  geht,  um  so  geringer  wird  der
Einheitssatz  für  das  in  der  Produkteinheit  substanziierte
  Quantum  dieser  Potenzen.  Je  rascher
und  geschickter  der  Arbeiter,  um  so  niedriger  der  Preis  für  die  Arbeit.
Konkret  gesprochen  an  der  Hand  eines  Beispieles:
Eingeräumte  Grundzeit  io  Stunden,  Stundenlohn  0,30  Mk.
Prämienausmass  50  Proz.  des  ersparten  Lohnes.  ■—  Bei  tatsächlicher ­
  Arbeitszeit  von  10  Stunden  beträgt  der  Lohn  für  das  verkörperte ­
  Quantum  Kraft,  Intelligenz  und  Geschicklichkeit  3  Mk.,
bei  tatsächlicher  Arbeitszeit  von  5  Stunden  also  bei  wesentlich
intensiver  eingesetzten  Arbeitselementen  beträgt  der  Lohn  2,25  Mk.
Es  trifft  also  auch  nicht  zu,  wie  Webb  und  Bernstein  annehmen, ­
  dass  hier  für  die  gleiche  Arbeitsleistung  auch  gleiche
Preise  gezahlt  werden,  oder  um  mit  Marx  zu  reden:  »gleichviel
Arbeit  in  einer  Form  gegen  gleichviel  Arbeit  in  einer  anderen
Form.«
Es  liegt  Bezahlung  für  das  Verfügen  über  eine  Arbeitskraft
vor.  Massstab  für  die  Bemessung  des  Entgeltes  bildet  die  Zeit,
aber  nicht  die  Dauer,  während  der  das  Verfügen  eingeräumt
ist,  nicht  die  Arbeitszeit  an  sich.  Da  sie  keinen  vollkommen  gerechten ­
  Anhaltspunkt  für  die  Bemessung  des  Vertragsinhaltes,  das
ist  das  Quantum  Kraft,  Geschicklichkeit  und  Intelligenz  im  Vergleich
mit  einem  anderen  abgibt,  so  gilt  es,  die  Intensität,  auf  die  Zeitoder ­
  die  Produkteinheit  projiziert,  mit  zu  berücksichtigen.  Bleibt
also  die  Grundlage  der  Entgeltbemessung  die  Dauer  der  Arbeitstätigkeit, ­
  so  kommt  doch  nicht  diese  allein,  sondern  auch  die  Intensität ­
  mit  in  Rechnung  dadurch,  dass  die  Leistungsmengen  in
der  Zeiteinheit  gemessen  werden,  und  dass  darnach  der  Preis  für
die  Zeiteinheit  verschieden  abgestuft  wird.  —  Von  dieser  Seite
betrachtet  ist  eigentlich  das  Prämiensystem  scheinbar  überaus
rationell,  aber  jedenfalls  ein  Zeit-,  kein  Werklohnsystem.
Mit  dem  Werklohnsystem  verglichen  hat  es  eben  den  Vorteil ­
  voraus,  dass  die  Zahlung  des  Zeiteinheitslohnsatzes  gesichert
ist.  Andere  Vorzüge  aber,  die  angeblich  auch  mit  dem  Prämiensystem ­
  auftreten,  wie  z.  B.  die  Zusicherung,  dass  die  Grundzeiten
(allowed  times)  nur  geändert  werden  dürfen  im  Zusammenhang
mit  einer  Aenderung  in  der  Arbeitsmethode,  sind  keine  im  Wesen
des  Systems  liegende  Eigentümlichkeiten,  sie  sind  beim  einfachen
Werklohnsystem  ebensowohl  zu  erreichen,  es  kommt  dabei  nur
auf  die  Kraft  der  Arbeiterschaft  an.