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aber  gerade  um  die  Maschinenbauindustrie,  in  der  der  Unternehmer ­
  angeblich  gezwungen  sein  soll,  vom  Lohn  des  rascher
Arbeitenden  einen  Teil  für  die  durch  Steigerung  der  Produktion
stärker  belasteten  Betriebskosten  zurückzubehalten.
Es  ist  zu  seltsam,  dass  man  vom  einfachen  Werklohnsystem
immer  gerühmt  hat,  es  sei  ökonomisch  so  vorteilhaft,  weil  der  b  eschleunigte
  Kapitalumsatz  dank  der  rascheren  Arbeit
für  den  Unternehmer  eine  wesentliche  Verbilligung  der  Produktion ­
  bedeute,  also  Steigerung  der  Produktivität,  und  dass  man
nun  davon  kein  Wort  spricht  oder  schreibt!  Uebrigens  sei  es
gestattet,  ein  Argument  vom  Standpunkt  rein  kaufmännischer  Betrachtungsweise ­
  speziell  gegen  das  Herabsetzen  der  Werklohnsätze ­
  geltend  zu  machen.  Man  braucht  doch  nur  die  Frage  aufzuwerfen, ­
  wie  es  denn  mit  dem  Lohnaufwand  steht,  wenn  die  auf
eine  bestimmte  Arbeitsverrichtung  so  gut  eingearbeitete  Arbeitskraft ­
  aus  dem  Betrieb  ausscheidet  und  die  Betriebsleitung  gezwungen ­
  ist,  die  Arbeit  an  Arbeiter  zu  übertragen,  die  bisher  mit
der  Arbeit  nicht  vertraut  waren  x ).  Kann  man  von  einem  »Marktpreis« ­
  der  Arbeit  reden,  wenn  ein  Arbeitgeber  für  eine  Arbeit
vielleicht  30—40  Proz.  jenes  Lohnes  nur  zahlen  will,  den  er  zahlen
müsste,  wenn  er  neue,  wenig  eingearbeitete  Kräfte  auf  dem
Arbeitsmarkte  sich  zu  beschaffen  hätte?  —  Gewiss  nicht!  Also
nicht  einmal  Marktpreis,  wo  der  Arbeiter  Monopolpreis  fordern
könnte!
Selbst  nicht  vom  individualwirtschaftlichen  Standpunkt  aus
ist  also  diese  zunehmende  Verkürzung  des  Lohnes  zu  Gunsten
der  Unternehmer  zu  rechtfertigen.  Um  wie  viel  weniger  vom
volkswirtschaftlichen,  vom  sozialökonomischen  Standpunkt  aus!  In
dieser  Hinsicht  braucht  man  sich  nur  die  Wirkungen  des  Systemes
klar  zu  machen:
1.  Erhöhung  des  Arbeitseinkommens  des  einzelnen  Arbeiters  in
der  Zeiteinheit,  jedoch  bei  sinkendem  Lohnanteil  auf  die  Produkteinheit, ­
  auf  alle  Fälle  daher
2.  Produktionsverbilligung  mindestens  wegen  der  Lohnaufwandverminderung, ­
  wahrscheinlich  aber  auch  im  Hinblicke  auf
grössere  und  raschere  Kapitalausnutzung,
3.  als  mögliche  Wirkung  bezüglich  des  Produktionsumfanges  entweder ­
  :

1)  Vgl.  den  Fall  bei  Beck,  Gerechter  Arbeitslohn.  1902.  Dresden.  S.  37.