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a)  bei  gleichbleibendem  Aufwand  an  Betriebskapital  (Lohnaufwand) ­
  Vermehrung  der  Produktion  oder
b)  bei  gleichbleibendem  Produktionsumfang  Verminderung
der  Arbeiterzahl  (da  ja  die  Steigerung  der  Arbeitsleistung
des  einzelnen  die  Entlassung  eines  Bruchteiles  ermöglicht)
und  damit  Ersparung  an  Betriebskapital  (Lohnaufwand),
Es  ist  genau  der  gleiche  Kausalzusammenhang  beim  Zeitprämiensystem ­
  festzustellen  wie  beim  »Akkordreissen«,  beim  »cutting-rates«
  im  Werklohnsystem.  Es  ist  natürlich,  wenn  man  die
verschiedenen  Abarten  des  besprochenen  Zeitprämiensystems  vergleicht, ­
  auch  zu  unterscheiden,  ob  die  Prämie  sich  auf  30  oder
50  oder  70  Proz.  des  Lohnwertes  der  ersparten  Zeit  stellt,  oder
gar  auf  90  Proz.;  denn  in  dem  Masse,  als  die  Prämie  prozentuell
wächst,  nähert  sich  das  System  in  seinem  Erfolg  bezüglich  des
Lohnanteiles  an  der  Produkteinheit  dem  reinen  Werklohnsystem
mit  konstantem  Werklohnsatz.  Der  Unterschied  der  Abarten  ist
aber  nur  ein  gradueller  (d.  h.  betrifft  nur  die  Quantität)  nicht  ein
virtueller,  und  es  gilt  gegen  das  Prinzip,  gegen  den  beim  Zeitprämiensystem ­
  wie  beim  cutting-rates  tatsächlich  realisierten  Gedanken ­
  der  Verminderung  des  auf  die  Produkteinheit  entfallenden
Lohnbetrages  Stellung  zu  nehmen.
Was  man  vor  sich  hat,  ist  in  allen  Fällen  Steigerung  der  Produktivität ­
  aus  der  Entwicklung  der  Arbeitspotenzen  allein,  mit  der
Wirkung,  dass  der  Ertrag  dieser  Steigerung  zum  grossen  Teil
nicht  dem  Arbeiter,  sondern  dem  Arbeitgeber  zur  freien  Verfügung ­
  zufällt.  Die  Beurteilung  des  ganzen  Erscheinungskomplexes
hat  daher  zwei  Eventualitäten  im  Auge  zu  behalten:
1.  Verbilligung  der  Produkte  im  freien  Verkehr  und  damit
Erhöhung  der  Kaufmöglichkeit  für  einen  grösseren  Kreis
von  Käufern,
2.  Erhöhung  des  Einkommens  des  Unternehmers.
Ein  drittes  ist  natürlich  die  Verbindung  beider  Eventualitäten.
Der  Fall  kommt  aber  für  die  Beurteilung  nicht  besonders  in  Betracht, ­
  da,  wie  zu  zeigen  sein  wird,  die  Kritik  jeder  der  beiden
Eventualitäten  auch  die  Kombination  beider  sozialökonomisch  in
das  richtige  Licht  setzt.
1.  Was  die  Warenverbilligung  anlangt,  ist  zu  fragen:
»wie  weit  geht  sie?«  und  welche  Wirkungen  sind  zu  erwarten?
Die  Ersparung  am  Arbeitslohn  kann  vollständig  in  der  Ermässigung
  der  Warenpreise  aufgehen,  entscheidend  hiefür  kann