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VII.
Zur  Stabilisierung  gemeinwirtschaftlicher  Arbeitsverhältnisse.

i.  Theoretisches  zum  Grundgedanken  des  Stabilisierungsproblemes.

In  den  vorstehenden  Abschnitten  wurde  bei  allen  Erörterungen
über  das  Problem  der  Lohnbemessungsmethode  von  der  Voraussetzung ­
  ausgegangen,  dass  das  Arbeitsverhältnis  die  Grundlage
bildet  für  die  spekulativen  Erwerbszwecken  dienende ­
  Privatunternehmung.  Es  war  mithin  damit  zu
rechnen,  dass  sich  zwei  individualwirtschaftliche  Interessensphären
scheinbar  ausschliesslich  antagonistisch  gegenüberstehen.  Dass
und  inwieweit  dies  nur  »scheinbar«  angenommen  werden  kann,  dass
tatsächlich  die  Beziehungen  zwischen  den  beiden  Interessenkreisen
durch  die  Erkenntnis  der  wechselseitigen  Abhängigkeit  eine  Förderung ­
  erfahren  müssten,  weil  die  Interessen  weit  harmonischer
zusammenstehen,  als  es  eben  nur  den  Anschein  hat,  dass  nicht
Uebervorteilung  des  einen  Teiles  Nutzen  des  andern  ist,  das  alles
dürfte  aus  den  Ausführungen  des  letzten  Abschnittes  wohl  auch
genugsam  hervorgehen.
Mit  der  Betrachtung  der  eigentümlichen  Rolle,  die  der  Lohnbemessung ­
  bei  solchen  Arbeitsverhältnissen  zukommt,  würde  natürlich ­
  der  Wirkungskreis  des  Lohnbemessungsproblemes  nur  unvollkommen ­
  erfasst  werden,  denn  man  hat  es  nicht  mehr  bloss
mit  Arbeitsverhältnissen  zu  tun,  in  denen  kapitalistische  Erwerbsunternehmungen ­
  die  Arbeitgeber  sind,  sondern,  und  zwar  namentlich ­
  dank  einer  veränderten  Auffassung  von  den  wirtschaftlichen
Aufgaben  des  politischen  Gemeinwesens,  mit  einer  wachsenden
Zahl  grosser  Betriebe  auf  öffentlichrechtlicher  Grundlage.  Auch