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konzentration  *)  gewissermassen  als  einen  Geist,  der  stets  verneint, ­
  erscheinen  lässt,  insofern  dieses  Gesetz  in  seinen  letzten
Konsequenzen  einen  Zustand  herbeiführen  muss,  der  eine  Bereicherung ­
  unmöglich  macht.
Die  Bedingungen  des  Arbeitsverhältnisses  so  zu  gestalten,
dass  die  Uebervorteilung  des  Arbeiters  einem  ideellen  Minimum
sich  nähert,  ist  eines  der  wichtigsten  Ziele  jeder  fortschrittlichen
Gesellschaftspolitik  und  speziell  Lohnpolitik  als  eines  Zweiges
dieser,  die  nicht  radikalen  oder  utopischen  Idealen  folgt.
Es  kann  nun  für  die  Ausgestaltung  des  ArbeitsVerhältnisses,
durch  welches  die  Haushaltungen  grösserer  öffentlicher  Gemeinwesen, ­
  namentlich  öffentlichrechtlicher  Gebietskörperschaften ­
  sich  Arbeitskräfte  dienstbar  machen,  nicht  gleichgültig
sein,  einen  Weg  zu  finden,  auf  dem  bereits  auch  nur  der  Schein
einer  Uebervorteilung  vermieden  wird.  Das  ist  freilich  an  und
für  sich  ein  unklares,  zum  mindesten  strittiges  Problem,  da  die
Anschauungen  darüber,  wo  die  Uebervorteilung  beginnt,  von  der
grundsätzlichen  Stellung  zum  Wesen  des  Arbeitsverhältnisses  abhängen
  und  deshalb  stark  auseinandergehen.  Am  wenigsten  kann
natürlich  Männern  der  Praxis,  wie  sie  z.  B.  in  Stadtverwaltungskörpern ­
  sitzen,  zugemutet  werden,  diese  theoretischen  Fragen
praktisch  richtig  zu  lösen.  Aber  auch  ganz  abgesehen  davon,
gilt  es  dabei  zunächst,  negativ  vorzugehen.  Und  das  ist  in  einer
Hinsicht  naheliegend  und  leicht.  Denn  es  muss  von  vornherein ­
  auf  alle  Fälle  sehr  fraglich  erscheinen,  ob  für  diese  Gemeinwesen ­
  die  privatrechtliche  Begründung  ihrer  Arbeitsverhältnisse ­
  in  freier  Konkurrenz  mit  allen  privaten  Unternehmern  auf
dem  Arbeitsmarkte  angemessen  ist.
Die  endgültige  Verneinung  dieser  fraglichen  Angemessenheit
wurzelt  freilich  in  der  Hauptsache  in  dem  vorhin  aprioristisch
hingestellten  Grundsatz,  dass  diese  öffentlichen  Gemeinwesen  bei
ihren  Arbeitsverhältnissen  jede  Uebervorteilung,  soweit  irgend
möglich,  zu  vermeiden  haben.  Worin  tritt  nun  aber  Uebervorteilung ­
  am  stärksten  hervor  ?  Welche  Bedingungen  des  Arbeitsverhältnisses ­
  bedürfen  in  erster  Linie  einer  Aus-  oder  Umgestali)
  Das  Gesetz  in  dem  Sinne  aufgefasst,  wie  Worms  es  im  gleichnamigen  Werk
entwickelt  hat  (Jena  1901,  Bd.  I),  also  als  Zusammenströmen  stets  wachsender  Gütermassen ­
  in  den  Händen  der  Reicheren  zu  Ungunsten  der  armen  Individuen,  analog  in
den  Händen  der  Monopolisten  zuungunsten  der  Nicht-Monopolisten.  Vgl.  hiezu  auch
Robert  Meyer,  Artikel  Einkommen,  Hdwb.  d.  St.  2.  Aufl.,  S.  378.