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liehe  Pflicht  erfüllt,  dann  kann  die  Frage,  ob  da  und  dort  eine
Uebervorteilung  der  Arbeiter,  der  »Diener«  der  Gemeinwirtschaft, ­
  im  Vergleich  mit  der  Ausnützung  der  Arbeiter  anderer,
privater  Arbeitsverhältnisse  —  denn  nur  ein  solcher  Vergleich
käme  in  Betracht  -—  platzgreift,  nicht  mehr  jene  besondere  Wichtigkeit ­
  haben;  denn  der  grössere  Nutzen,  der  der  Gemeinwirtschaft,
also  der  Gesellschaft  zugute  kommt,  verliert  damit  den  Charakter
der  Ausbeutung,  die  etwa  auf  der  Basis  der  allgemeinen  Arbeitsmarktverhältnisse ­
  sonst  möglich  geworden  wäre.
So  spinnt  sich  diese  eigentümliche  Gedankenreihe  von  dem
Zeitalter  der  Griechen,  wo  sie  in  dem  Gegensätze  der  liberalen
und  der  banausischen  Tätigkeit  zu  erkennen  ist 1  2 ),  und  durch  die
Vermittlung  der  römischen  Rechtsauffassung  über  die  artes  liberales,
insbesondere  die  Inhonestität  der  Einklagung  des  Entgeltes  für
diese,  bis  in  die  modernsten  Lebensfragen  unseres  Gesellschaftskörpers ­
  herein  und  gewinnt  hier  unverkennbar  gewichtigen  Einfluss ­
  auf  die  Organisation  eines  Teiles  des  wirtschaftlichen  Lebens.
Die  Stabilisierung  des  Arbeitsverhältnisses  der  Arbeiter  im
Dienste  eines  Gemeinwirtschaftskörpers  ist  auch  nichts  anderes
als  eine  der  Formen,  in  der  diese  Gedankenrichtung  konkrete  Gestalt ­
  gewinnt,  und  so  finden  wir  die  Fäden  der  Bestrebungen  wirtschaftlicher ­
  Emanzipation  einer  Arbeiterklasse  und  die  Fäden  eines
uralten  sittlichen  Prinzipes,  das  sich  in  Rechtsgrundsätzen  erhalten
hat,  in  einer  und  derselben  Richtung  zusammenlaufen.  Deshalb
darf  wohl  auch  vermutet  werden,  dass  sich  die  Idee  der  Arbeiterstabilisierung ­
  im  weiteren  Umfange  gegen  das  starre  Widerstreben
eines  gewissen  ökonomischen  Liberalismus  ebenso  durchsetzen
wird,  wie  manches  andere  »freiwirtschaftliche«  Prinzip  allmählich
von  dem  sicheren  Gang  der  Dinge  in  den  Boden  getreten  wurde.
Auch  die  hemmenden  Tendenzen  der  leitenden  Verwaltungskreise
werden  diesen  Gang  der  Dinge  nicht  aufzuhalten  vermögen.  Gleichwohl ­
  ist  es  notwendig,  diese  hemmenden  Tendenzen  auf  ihre  Fundamentierung ­
  hin  zu  prüfen.

1)  Steinbach,  Die  Moral  als  Schranke.  S.  55  und  62.
2)  So  in  m  einer  Lohnpolitik  und  Lohntheorie  ,  insbes.  S.  393  ff.,  ferner  in
Buchbesprechungen  ('Klien,  Mombert)  im  Jahrb.  f.  Ges.  u.  Verw.  XXVI  u.  XXVII.
und  in  meinem  Aufsatze  »Das  sogenannte  Arbeiterbeamtentum  und  die  nächsten  Ziele
in  der  Umgestaltung  des  staatlichen  und  kommunalen  Arbeitslohnverhältnisses«,  Jahrb.
f.  Ges.  u.  V.  XXVII.  S.  1309.