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der  wirtschaftlichen  Parteien,  also  Sache  der  praktischen  Politik.
Die  berufliche  Interessenorganisation  ist  doch  wohl  so  weit  erstarkt, ­
  dass  es  als  die  Aufgabe  der  Interessenten  selbst  bezeichnet
werden  darf,  die  Initiative  auch  auf  diesem  Gebiete  zu  ergreifen,
um  die  gedankenlos  in  den  Tag  hinein  wirtschaftenden  staatlichen,
vor  allem  aber  kommunalen  Aemter  und  Verwaltungskommissionen ­
  auf  ihre  Aufgaben  hinsichtlich  der  Ausgestaltung  des  Arbeitsverhältnisses ­
  aufmerksam  zu  machen.
Wohl  aber  gilt  es  hier,  die  Stellungnahme  jener  gemeinwirtschaftlichen ­
  Verwaltungen  kennen  zu  lernen,  deren  ablehnende  Haltung ­
  gegenüber  dem  Stabilisierungsproblem  sich  auf  wirklich  ernste
Argumente  glaubt  stützen  zu  können.  Die  eingehendste  Erörterung
dieses  Fragenkomplexes  dürfte  sich,  so  weit  ich  sehe,  in  den  Kommissionsverhandlungen ­
  der  zweiten  Kammer  des  badischen  Landtages ­
  über  das  Budget  der  Verkehrsanstalten  abgespielt  haben.
Sie  sollen  hier  in  erster  Linie  herangezogen  werden.
Wiederholt  schon  hatten  die  Werkstätten-  und  Maschinenhausarbeiter, ­
  aber  auch  die  Güterbegleiter  und  Bremser  J )  der  badischen ­
  Staatseisenbahnen  sowohl  an  die  grossherzogliche  Generaldirektion ­
  der  Staatsbahnen  als  auch  an  den  Landtag  die  Bitte
um  Anstellung  und  Regelung  ihrer  Einkommensverhältnisse  gerichtet, ­
  ohne  dass  sie  einen  Erfolg  erzielen  konnten.  Sie  glaubten
ihre  Bitte  mit  um  so  grösserer  Berechtigung  auch  dem  letzten
Landtag  (1903/4)  vorlegen  zu  können,  als  seitens  der  badischen
Staatsbahnverwaltung  bereits  seit  geraumer  Zeit,  ähnlich  wie  bei
anderen  deutschen  Staatsbahnverwaltungen,  für  eine  Reihe  von
Bedienstetenkategorien  des  Bahnbetriebes  systemisierte  (etatmässige)
  Stellen  geschaffen  sind  mit  bestimmtem  Anfangsgehalt  und
Dienst-  und  Alterszulagen  (meist  Biennal-  und  Triennalzulagen)
und  Wohnungsgeld,  nebst  sonstigen  Nebeneinnahmen  an  Fahrtbezügen, ­
  Ersparnisprämien,  Dienstkleidung  u.  s.  f.  Diese  festen
Anstellungsverhäitnisse  (i.  e.  Stabilisierung)  sind  geschaffen  für  das
Bahnhofs-  und  Zugbegleitpersonal,  für  das  Personal  des  Abfertigungs-
  und  Zugförderungsdienstes,  also  Schaffner,  Portiers,  Wagenwärter, ­
  Weichen-  und  Stationswärter,  Lokomotivführer  und  -Heizer.

1)  Das  Petit  der  Arbeiter  geht  u.  a:  auf:  1.  Anstellung  aller  über  10  Jahre  bei
der  Bahn  beschäftigten  Arbeiter,  2.  Verbesserung  der  Invaliden-  und  Hinterbliebenenversorgung, ­
  3.  Lohnerhöhung,  4.  Bezahlung  der  gesetzlichen  Feiertage,  resp.  Bezahlung ­
  von  Monatsgehältern,  5.  einen  genügenden,  den  »vertragsmässig  Angestellten«
gleichkommenden  Urlaub  mit  Bezahlung,  6.  Gewährung  von  Wohnungsgeldzuschuss.