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Ad  5.  Bei  einer  wirklich  durchgeführten  Stabilisierung,  die
von  dem  Gedanken  getragen  ist,  dass  nicht  erwerbliche  Tendenzen
Grundlage  des  staatlichen  oder  kommunalen  Arbeitsverhältnisses
sind,  sondern  dass  es  sich  um  Existenzsicherung  für  diejenigen,
die  eine  Pflichterfüllung  übernommen  haben,  handle,  da  kann  auch
die  Frage,  ob  die  Feiertage  mit  einzubeziehen  sind  in  die  Grundlage ­
  für  die  Lohnbemessung,  wohl  nicht  schwer  ins  Gewicht  fallen.
Nimmt  man  auf  die  Idee  der  Existenzsicherung  Rücksicht,  dann
wird  das  Ergebnis  der  Erwägung  wohl  zur  Bejahung  der  Frage
führen  müssen.  Demgegenüber  spielt  die  mahnende  Argumentation ­
  der  Verwaltung,  der  Arbeiter  solle  rechtzeitig  für  den  Verdienstausfall ­
  wegen  eines  Feiertages  Vorsorgen,  eine  wenig  bedeutsame ­
  Rolle.  Der  Lohn  des  stabilisierten  Arbeiters  ist  in  der
Hauptsache,  soweit  er  als  Existenzsicherung  fungiert,  ein  einheitliches ­
  Ganzes,  genau  ebenso  wie  die  Leistungen  des  Arbeiters
zunächst  als  Ganzes  aufgefasst  werden  müssen.  Auf  der  einen
Seite  wird  Pflichterfüllung  übernommen,  auf  der  anderen  Seite  die
Existenzsicherung,  deshalb  ist  auch  die  Einwendung  nicht  am  Platze,
dass  für  eine  Zeit,  in  der  keine  Arbeit  geleistet  werde,  auch  kein
Entgelt  zu  zahlen  sei.  Ob  es  sich  empfiehlt,  neben  einem  Grundlohn, ­
  der  als  einheitliches  Entgelt  als  Existenzsicherung  zu  zahlen
ist,  andere  ergänzende  Bezüge  nach  Massgabe  tatsächlicher  Leistung ­
  eintreten  zu  lassen,  ist  eine  andere  Frage,  die  noch  weiter
unten  zu  erörtern  sein  wird.
Ad  6.  Mit  dem  Gedanken  der  Existenzsicherung  wird  bis  zu
einem  gewissen  Grade  implizite  auch  die  Vorstellung  vertreten,
dass  die  Lohnzahlung  eine  möglichst  langperiodige  sein  muss.  Je
entwickelter  eine  Wirtschaftsführung,  um  so  mehr  wird  sie  darauf
ausgehen,  auf  tunlichst  grosse,  künftige  Zeitabschnitte  vorzusorgen,
und  umgekehrt  kann  eine  Wirtschaft  nur  dann  wirklich  sich  sicher
entwickeln,  in  der  Wirtschaftlichkeit  fortschreiten,  wenn  ihr  die
Möglichkeit  gegeben  ist,  mit  bestimmten  Mitteln  für  grössere
Zeiträume  der  Zukunft  zu  rechnen.  Durch  monatliche  Lohnzusicherung ­
  kann  und  soll  die  Arbeiterschaft  über  die  Fährlichkeit
kurzer  vorübergehender  Arbeitsunterbrechungen  und  Verdienstentgänge ­
  hinweggehoben  werden.  —  Ein  wesentliches  Element
der  Stabilisierung  ist  diese  Einführung  längerer  Perioden  als  Einheit ­
  der  Lohnbemessung  übrigens  nicht;  aber  in  diesem  Uebergang
  von  der  kürzeren  zur  längeren  Zeiteinheit  ist  ein  Zurückdrängen ­
  des  rein  marktmässigen  Interesses  bei  der  Lohnbildung
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