IOO

nicht  zu  verkennen.  Dass  die  Bitte  der  Arbeiter  um  kürzere  Lohna
  u  s  z  a  h  1  u  n  g  s  perioden  damit  nichts  zu  tun  hat,  bedarf  wohl
keiner  besonderen  Beweisführung  J ).
Inwieweit  es  richtig  ist,  dass  die  Monatlöhnung  die  Akkordlöhnung ­
  unmöglich  mache,  wird  noch  in  anderem  Zusammenhänge
zu  berühren  sein.
Ad  7.  Dem  letzten  oben  angeführten  Einwand  muss  entgegnet ­
  werden,  dass  er  beweist,  wie  wenig  man  dem  eigentlichen
Kern  des  Stabilisierungsproblems  zu  Leibe  gerückt  ist.  Als  ob
es  sich  darum  handelte,  eine  Stabilisierung  der  Arbeitsverhältnisse
vorzunehmen,  weil  die  Gefahr  besteht,  dass  die  Werkstätten  der
Staatsbahnverwaltung  ihre  Arbeitskräfte  eines  Tages  verlieren
können,  also  der  Arbeitskräfte  entblösst  dastehen!  Nein,  darin
ist  das  Problem  nicht  zu  suchen.  Sondern  um  ein  besonderes
Prinzip  der  Arbeitsorganisation  handelt  es  sich,  um  die  Ueberführung
  der  gemeinwirtschaftlichen  Arbeitsverhältnisse  auf  das
Prinzip  der  beruflichen  Organisation  mit  Pflichterfüllung  auf  der
einen,  Existenzsicherung  auf  der  anderen  Seite.
Diese  Argumentation  der  Verwaltung  gegen  die  Stabilisierung
der  Werkstättenarbeiter  scheint  nun  aber  wohl  der  Verwaltung
selbst  offenbar  nicht  ganz  ausreichend;  sie  sucht  der  Stabilisierungsfrage ­
  neuestens  mit  dem  Bedenken  zu  begegnen,  dass  die
Stabilisierung  zu  einer  Abnahme  der  Produktivität  der
eingestellten,  also  stabilisierten  Arbeitskräfte  führe,  mit  einem  Wort,
dass  für  die  Gesamtwirtschaft  notwendig  eine  Schädigung  von  der
Stabilisierung  gewärtigt  werden  müsse.  Dieses  Bedenken  würde  allerdings, ­
  wenn  es  den  Tatsachen  entspräche,  überaus  schwer  wiegen,
und  wenn  man  einer  solchen  Wirkung  der  Stabilisierung  nicht  auf
irgend  einem  Wege  begegnete,  wenn  sie  nicht  paralysiert  werden ­
  könnte,  wenn  also,  wie  Bernstein  sagt,  der  Schlendrian  in
der  Fabrik  auf  die  Tagesordnung  käme,  wenn  der  wirtschaftliche
Geist  sozusagen  darunter  leiden  müsste,  dann  müsste  man  wohl
auch  über  das  Organisationsprinzip  den  Stab  brechen.

1)  Dass  der  Uebergang  zu  Monatslöhnen  eine  Lohnsteigerung  von  2O°/ 0  (statt
für  300  Tage  für  365  Tage)  in  sich  schliessen  müsse,  wie  die  Verwaltung  der  Kammer ­
  gegenüber  geltend  macht,  trifft  nicht  zu.  Spricht  doch  nicht  einmal  die  Petition
der  Arbeiter  von  der  Lohnzahlung  für  Sonntage.  Der  Monatlohn  wäre  etwa  auf  26-bis
  27  fachen  bisherigen  Taglohn  festzusetzen.  Die  »erheblichen  Schwierigkeiten«,  die
die  Verwaltung  hiegegen  einwendet,  würden  bei  gutem  Willen  überwunden  werden
können.