Arbeiter  und  seinem  Arbeitspensum  nicht  mehr  vorhanden  trotz
des  Ueberganges  zum  Werklohn,  der  eher  eine  Steigerung  dieses
Zusammenhanges  vermuten  Hesse,  und  bewirkt  wird  dies  genau
genommen  durch  die  Einzwängung  des  Arbeiters  in  die  durch  die
Betriebsordnung  vorgeschriebene  Fabriksarbeitszeit.