Bureau  ein  Preis-Limito  dem  Meister  vorgeschrieben,  und  er  verhandelt ­
  dann,  in  der  Regel  das  Unternehmerinteresse  vertretend,
mit  dem  Monteur  der  Gruppe  darüber,  zu  welchem  Preise  die  betreffende ­
  Arbeit  von  der  Gruppe  durchgeführt  bezw.  übernommen
wird.  Der  Monteur  oder  Vorarbeiter  vereinbart  schliesslich  den
Preis  mit  dem  Meister,  beispielsweise  ioo  Mark.
Kommt  nun  die  betreffende  Maschine  in  Arbeit,  so  läuft  von
dem  Augenblicke  an  die  Lohnzahlung  für  die  —  nehmen  wir  an
—  5  Arbeiter  der  Gruppe  auf  Rechnung  dieser  Maschine.  Die
Aufgabe  beansprucht  nun  beispielsweise  die  Arbeitsleistung  aller
5  Gruppenarbeiter  (d.  i.  einschliesslich  des  Vorarbeiters)  durch
zwei  volle  Tage  und  von  3  Arbeitern  der  Gruppe  durch  weitere
zwei  Tage.  Unter  der  Annahme,  dass  die  Arbeiter  der  Gruppe
z.  B.  durchwegs  mit  5  Mark  »Akkordsatz«  aufgenommen  waren,
käme  darnach  für  die  Arbeit  eine  Lohnzahlung  von  (2X5x5)
+  (2  X  3  X  5)  =  80  Mark  in  Rechnung;  es  bliebe  also  ein  auf  die
Gruppenangehörigen  zu  verteilender  »Akkordrest«  von  20  Mark.
Dieser  Rest  wird  nicht  sofort  zur  Verteilung  gebracht;  vielmehr ­
  wird  bei  der  Verteilung  eine  bestimmte  Politik  verfolgt.
Um  dem  Herabdrücken  von  Akkordvereinbarungen  und  schon
mehr  oder  minder  fixeren  Akkordsätzen  (für  öfter  gleichmässigwiederkehrende
  Aufträge)  vorzubeugen,  ist  das  Streben  der  Vorarbeiter ­
  oder  Monteure  darauf  gerichtet,  eine  Ausgleichung  unter
den  Akkordresten  herbeizuführen,  d.  h.  keine  erheblichen  Reste
von  einzelnen  Arbeiten  als  solche  zur  Verteilung  zu  beantragen.
Durch  die  Schwierigkeit  der  Arbeitseinschätzung  seitens  des  Vorarbeiters ­
  ergibt  sich  von  selbst,  dass  mitunter  für  eine  Arbeit  ein
zu  geringer  Akkordpreis  vereinbart  wird.  Es  werden  daher  Akkordreste ­
  von  günstiger  übernommenen  Arbeiten  benützt,  um  sie
zur  Ergänzung  der  vollen  Akkordsätze  bei  ungünstiger  verlaufenden
Aufträgen  zu  verwenden.  Dies  wird  dadurch  möglich,  dass  die
Monteure  dem  Bureau  darüber  berichten  lassen,  auf  Rechnung
welcher  Arbeitsaufträge  die  Entlohnung  der  Gruppenangehörigen
zu  buchen  ist,  und  hierin  einen  gewissen  Spielraum  haben.
Die  Akkordreste  finden  aber  auch  gegebenen  Falls  noch  Verwendung, ­
  wenn  Arbeiter  nach  Zeit  entlohnt  werden.  Der  Fall
tritt  aber  allerdings  nur  selten  ein.  Der  von  vornherein  vereinbarte ­
  Zeitlohnsatz  gilt  in  erster  Linie  für  Perioden  schwächeren
Geschäftsganges,  in  denen  eben  mehr  Arbeitskräfte  in  Zeitlohn
beschäftigt  werden,  zum  grossen  Teil  um  von  Entlassungen  von