Arbeitskräften  Umgang  nehmen  zu  können.
Die  erstere  Art  der  Akkordausgleichung  ist  in  der  Hauptsache
wohl  nur  möglich,  wenn,  wie  dies  eben  in  Maschinenfabriken  häufig
der  Fall  ist,  eine  Gruppe  zu  gleicher  Zeit  an  verschiedenen  Maschinen ­
  auf  Grund  getrennter  Akkordvereinbarungen  arbeitet  oder
wenn  die  akkordierten  Arbeiten  kleinere,  weniger  Zeit  in  Anspruch
nehmende  sind  und  daher  zeitlich  rascher  aufeinander  folgen.  Da
diese  Art  der  Lohnausgleichung  gewissermassen  ein  Selbsthilfsmittel ­
  der  Arbeiter  ist,  ohne  dass  wenigstens  offiziell  die  Betriebsverwaltung ­
  davon  weiss  oder  dieselbe  genehmigt,  ist  die  Ausgleichung ­
  auch  in  der  Regel  dann  nicht  oder  nur  schwer  möglich, ­
  wenn  die  Akkordarbeiten  in  zu  grossen  zeitlichen  Zwischenräumen ­
  Vorkommen.  Sie  ist  auch  nicht  möglich  in  Werkstätten,
in  denen  längere  Zeiträume  hindurch  stets  eine  und  dieselbe  Art
von  Maschinen  ausgeführt  wird,  da  ja  in  diesem  Fall  der  akkordierte
  Lohn  stets  der  gleiche  bleibt,  also  sozusagen  die  Akkordlöhnung ­
  zur  Stücklöhnung  wird.
Da  das  Lohnbureau  die  Kostenberechnung  nach  Fertigstellung
der  Arbeit  durchzuführen  hat,  sind  Ausgleichungen  wohl  auch  nur
innerhalb  verhältnismässig  kurzer  Zeit  nach  der  Fertigstellung,
höchstens  i-—2  Wochen  hindurch  möglich.  Die  Angabe,  auf  welche ­
  Akkordarbeit  die  Akkordtaglohnsätze  (also  die  höheren)  abzuschreiben ­
  sind,  erfolgt  täglich  oder  alle  zweiten  vielleicht  dritten
Tage  durch  den  Arbeiter  selbst,  jedoch  stets  erst  nach  Rücksprache ­
  mit  dem  Vorarbeiter  der  Gruppe,  und  zwar  entweder
direkt  an  das  Arbeitsbureau  während  der  Arbeitszeit  oder  vielfach ­
  durch  Notierung  auf  kleinen  Tafeln,  die  beim  Verlassen  der
Fabrik  am  Ausgange  abgeliefert  werden.
Die  eigentliche  Verrechnung  und  Akkordausgleichung  ist  daher ­
  Sache  des  Monteurs  oder  Vorarbeiters,  der  auch  schliesslich
die  Arbeit  »fertig  schreiben«  lässt,  d.  h.  erklärt,  dass  auf  die  Arbeit ­
  kein  Lohnbetrag  mehr  in  Rechnung  zu  setzen  kommt.  Der
dann  noch  Testierende  Betrag  vom  vereinbarten  Akkord  wird  bei
der  nächsten  Lohnauszahlung  unter  die  Gruppenarbeiter  verteilt.
Im  allgemeinen  betragen  dank  dieser  Akkordausgleichungspolitik
die  so  zur  Verteilung  gelangenden  Reste  nicht  mehr  als  etwa
5  Proz.  der  vereinbarten  Akkorde  J ).
1)  Ich  verdanke  diese  Mitteilungen  verschiedenen  meiner  Schüler  der  Maschinenbauabteilung, ­
  die  als  Schlosser  oder  anderweitige  Hilfsarbeiter  das  oder  die  vor  ihrem
Hochschulstudium  erforderlichen  praktischen  Lehrjahre  in  grossen  Betrieben,  wie  Krupp,
Blohm  und  Voss  u.  a.  in.  zurückgelegt  haben.