2 I. Teil. Allgemeines. Gegensätze sich auf tun, bedarf es ihrer Milderung, um das Ganze vor Schaden zu bewahren. Wenn deshalb die Sozialpolitik in der dem Gesamtinteresse dienlichen Weise auf die Verhältnisse der Gesellschafts klassen einwirken will, so muß sie zu einer Abschwächung der Klassen unterschiede führen. Sie muß vor allem die wirtschaftliche Lage der einzelnen Klassen und ihren Anteil an den Kulturerrungenschaften einander nähern, ohne sie deshalb in eine dem Fortschritt schädliche unbedingte Gleichheit der äußeren Lebensverhältnisse hinüber zu führen. Die Abschwächung der Klassenunterschiede läßt sich von zwei Seiten her erreichen: durch eine Herabdrückung der wirtschaftlichen Lage der besser gestellten Volksschichten oder durch eine Hebung der Lebens verhältnisse der schwächeren und schlechter gestellten Klassen. In jedem dieser Fälle vermindert sich der Abstand zwischen beiden Gruppen. Aber die Wirkung für das Volksganze ist durchaus nicht gleich. Das Herabdrücken der besser gestellten ohne die gleichzeitige Hebung der schwächeren, wirtschaftlich bedrängteren Schichten mindert den Wohl stand und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im ganzen. Es ist klar, daß nur der zweite Weg für die Sozialpolitik in Betracht kommen kann. Sie erreicht ihr Ziel am sichersten durch Steigerung der Wohl fahrt der schwächeren Volksklassen. Das Arbeitsgebiet der Sozialpolitik im weiteren Sinne ist sehr ausgedehnt. Die Gesellschaftsklassen stufen sich nach ihren wirt schaftlichen Verhältnissen so mannigfaltig ab, daß es kaum eine Klasse gibt, die nicht einer andern gegenüber in bestimmten Beziehungen als die schwächere erscheint. Es ist üblich geworden und innerlich wohl begründet, aus diesem weiten Gebiet die Sozialpolitik im engeren Sinne auszuscheiden. Sie erscheint als Wohlfahrtspolitik zugunsten der Klassen, die ihre Arbeitskraft im Dienste anderer in unselbständigen und abhängigen Berufsstellungen verwerten müssen. Die Hauptgruppe, die hier in Betracht kommt, ist die Lohnarbeiterklasse, insbesondere die gewerbliche Lohnarbeiterklasse. Sie stellt wegen ihres großen Umfanges und wegen der hohen Bedeutung, die den Lebensverhältnissen eines so beträchtlichen Bruchteiles des Volkes für das Gesamtinteresse zukommt, die Sozialpolitik vor besonders schwierige und verantwortungs volle Aufgaben. Die auf die gewerblichen Arbeiter bezügliche Arbeiter wohlfahrtspolitik ist deshalb der wichtigste Zweig der Sozialpolitik im engeren und für diese Darstellung maßgebenden Sinne. Aber sie erschöpft den Arbeitskreis der Sozialpolitik nicht. Auch die landwirtschaftlichen Lohnarbeiter, die kaufmännischen und sonstigen Angestellten des Privat dienstes, die unteren Beamtenschichten, die Dienstboten usw. sind ent weder in vollem Umfange oder doch zu einem wesentlichen Teile von der Sozialpolitik zu erfassen. Dagegen fallen die Verhältnisse des selb ständigen Mittelstandes nicht in den Arbeitsbereich der Sozialpolitik im