1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken der Sozialpolitik. 5 nur einen bedingten Wert. Gewisse großzügige Grundsätze kann die Theorie aufstellen; aber für die überaus große und mannigfaltige Fülle von Einzel- und — wenn man will — auch von Kleinarbeit, die zur Besserung der sozialen Zustände erforderlich ist, vermag sie nur in beschränktem Umfange als Pfadfinder zu wirken. Ihr Wert für das praktische Vorgehen liegt auf einem ganz anderen Gebiete. Sie sammelt, sichtet, ordnet die in Frage kommenden Erscheinungen, sie sucht aus der verwirrenden Fülle von Einzeltatsachen das Gleich artige zusammenzufassen und so den Überblick zu erleichtern, sie be müht sich, die Gründe klarzulegen, aus denen sich die günstigen oder ungünstigen Erfolge bestimmter Maßnahmen erklären lassen, sie ist bestrebt, den wirklichen Umfang der zu bekämpfenden Mißstände fest zustellen, sie deckt die Stellen auf, an denen sich Übel zeigen, und sie führt dabei das, was den Praktikern nur als Einzelerscheinung ent gegentritt, auf den Zusammenhang mit dem Volksganzen zurück. Eine solche wissenschaftliche Verarbeitung des Materials ist für die praktische Politik als auf klär ende und den erforderlichen Überblick schaffende Tätigkeit so wertvoll, daß dadurch die geringere Bedeutung ihrer wegeweisenden Leistungsfähigkeit reichlich ausgeglichen wird. Es ist unfruchtbar und zwecklos und dem Ansehen der Wissenschaft ab träglich, wenn sie die ihrem Wesen entspringende Grenze ihrer Lei stungsfähigkeit nicht innezuhalten vermag. § 3. Aufgaben der Sozialpolitik. Die oberste Aufgabe der Sozial politik ist die gleiche, die überhaupt der Politik gestellt ist, d. h. die Förderung des Gesamtwohles. Sie will diesem Ziele dienen durch Hebung der breiten Masse derjenigen, welche in unselbständigen und abhängigen Stellungen, insbesondere als Lohnarbeiter, ihre Arbeits kraft im Dienste anderer verwenden und mangels anderer Erwerbs möglichkeiten verwerten müssen. Die Hebung dieser Klasse hat sich nicht auf ihre wirtschaftliche Lage zu beschränken. Aber die Besserung der wirtschaftlichen Lage steht deshalb im Vordergründe, weil sie für alle übrigen Lebensäußerungen der schwächeren Volksschichten, um die es sich nach dem Gesagten handelt, eine der wichtigsten Grund lagen ist. Die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter klasse und der ihr nahestehenden Volksschichten erschöpft sich keineswegs in der Lohnfrage, so bedeutsam diese auch wegen der Grenzen ist, die sie der materiellen Lebensführung zieht. Auch das ganze Gebiet der sonstigen Arbeitsbedingungen, denen sich der Ar beitende zu unterwerfen hat, die Streitigkeiten, die sich aus dem Arbeits verhältnis ergeben, die Art und Weise, gesetzliche Regelung und vertragsmäßige Vereinbarung der Lösung des Arbeitsverhältnisses, die Beeinflussung der Arbeitsbedingungen mit Hilfe des dauernden oder gelegentlichen Zusammenschlusses der gleich interessierten Kreise ge-