16 I. Teil. Allgemeines. verschiedenen Vorgehen bei der Zählung der Selbständigen erklären. Die leitenden Beamten und sonstige Geschäftsleiter sind in Deutschland den Selbständigen zugerechnet — sie stehen mit ihren Interessen diesen in der Tat am nächsten —, in Österreich dagegen den Ange stellten. Auch ist in beiden Statistiken bezüglich der Hausindustriellen und der Familienangehörigen verschieden vorgegangen. Wenn man das aber auch mit in Rechnung stellt, so ist doch jedenfalls anzunehmen, daß in dem viel stärker in landwirtschaftlichen Berufen arbeitenden Österreich das Zahlenverhältnis zwischen Arbeitern und Selbständigen nicht günstiger ist als in Deutschland. Die gewaltigen Massen unselbständiger Arbeiter, mit denen heut zu rechnen ist, sind erst im Laufe des 19. Jahrhunderts herangewachsen und zwar unter wesentlich anderen Bedingungen, als sie noch im 18. Jahr hundert bestanden. Die geringere Volksdichtigkeit jener Zeit und die Ge bundenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichten es, das Arbeits verhältnis nicht auf freien Arbeitsvertrag zu gründen, sonden auf ein aus der staatlichen Übertragung und Anerkennung hervorgehendes Herrschaftsverhältnis, dessen Natur sich z. B. aus dem Preuß. Allge meinen Laudrecht deutlich erkennen läßt. Es -wurde ergänzt durch die Zugehörigkeit des Arbeitenden zum Hausstande des Dienstherrn und Arbeitgebers, ein Zustand, der durch das Vorherrschen des hand werksmäßigen Betriebes ermöglicht wurde. Von selbst ergab sich daraus eine größere Sicherung des Arbeitenden gegen Wechselfälle des Lebens; sie wurde noch verstärkt durch die zahlreichen Unterstützungs kassen, die sich in den Zünften entwickelt hatten. Im ganzen standen sich in den Gewerben Arbeitgeber und Arbeitnehmer näher. Sie ent stammten derselben Volksschicht, machten denselben Bildungsgang durch, und, wenn auch in der Zeit des Verfalls der Zünfte dem Selb ständigwerden der Gesellen manche Hindernisse entgegengestellt wurden, so war doch die Möglichkeit, in die Stellung selbständiger Handwerker aufzusteigen, noch verhältnismäßig groß. Es gab Ausnahmen, und an Interessenkämpfen fehlte es nicht; in den einzelnen Ländern waren die Verhältnisse nicht ganz gleichartig. Aber im wesentlichen werden die Zustände im 18. Jahrhundert durch das Vorstehende charakterisiert. Dem Bedürfnisse des nach Ausweitung aller wirtschaftlichen Ver hältnisse und Beziehungen strebenden und darauf angewiesenen 19. Jahrhunderts mit seinen tief eingreifenden Veränderungen der Technik und des Verkehrswesens und seiner raschen Volkszunahme konnten solche Zustände nicht entsprechen. Die alte Gebundenheit mußte beseitigt werden für Unternehmer wie für Arbeiter. Ihre Be seitigung durch Gewerbefreiheit und durch Aufhebung der über kommenen Hindernisse rationellen und intensiveren landwirtschaft lichen Betriebes löste auch den früheren engen Zusammenhang zwischen