2. Kapitel. Voraussetzungen der Sozialpolitik. 19 Arbeitsfähigkeit, für das Alter, für die Hinterbliebenen im Falle des Todes, für die Zeit der Arbeitslosigkeit daraus in vielen Fällen nicht die nötige Sicherstellnng erreicht werden kann, läßt sich nicht be streiten, namentlich dann nicht, wenn die Beschaffung der Wohnge- legenheit dauernd einen unverhältnismäßig großen Teil des Einkommens verschlingt. Schlimmer noch ist die Unsicherheit, der der Arbeiter gerade in bezug auf den Einkommenserwerb überhaupt ausgesetzt ist. Nicht nur daß der Arbeitsvertrag seine Entlassung mit kurzen Kündigungsfristen ermöglicht, auch die Möglichkeit, Arbeitsgelegenheit zu finden, ist vielfachen Schwankungen unterworfen. Der Wechsel der Marktverhältnisse wird dem arbeitsfähigen und arbeitswilligen Arbeiter oft verhängnisvoll. Es kann nicht geleugnet werden, daß die Festigung der Industrie durch vernünftige Beschränkung über triebenen Wettbewerbs, die Sicherung ihres Absatzes nach innen und nach außen durch verständige Wirtschaftspolitik, die Stärkung ihrer Kapitalkraft nnd dadurch ihrer Widerstandsfähigkeit gegen schwierige Zeiten und dgl. den Einfluß ungünstiger Verschiebungen auf die Arbeitsgelegenheit abschwächt, und daß gerade große Unternehmungen oft zu diesem Zwecke bedeutende Opfer auf sich nehmen. Aber in vielen Fällen sind die Verhältnisse stärker als der beste Wille, und der Arbeiter kann dann ohne eigene Schuld in Not und Elend geraten. Schon das zeigt, wie unentbehrlich die Sozialpolitik ist. Gegen den Einfluß mancher ungünstiger Ereignisse und Verschiebungen und gegen manchen Mißstand — vorstehend sind nur die augenfälligsten er wähnt — kann der Arbeiter sich durch freiwilligen Zusammenschluß mit anderen schützen. Aber die Erfahrung hat gezeigt, daß sich dieses Weges doch nur ein Bruchteil der Arbeiter bedienen kann. Die Hauptmasse ist außerstande, sich selbst hinreichend zu sichern. Sie bedarf der Führung, Leitung und oft auch der materiellen Mit wirkung von anderer Seite, wenn Erfolge von Bedeutung erzielt werden sollen. An der sachlichen Notwendigkeit der Sozialpolitik ist nicht zu zweifeln. Ob und wie weit die sachliche Möglichkeit dazu vorliegt, hängt in nicht geringem Grade von der wirtschaftlichen Lage der beteiligten Arbeitgeber und auch der Arbeiter, von dem Gedeihen der beteiligten Berufszweige im ganzen, von dem Wohlstand der Nation überhaupt ab. Arme Völker und Produktionszweige können keine wirksame Sozialpolitik treiben, weil sie deren Opfer nicht tragen können, und weil deshalb die schon besprochenen Schranken der Sozialpolitik, die sich aus der Tragfähigkeit der zunächst beteiligten Kreise ergeben, so eng gezogen werden müssen, daß durchgreifende Erfolge ausge schlossen sind. So selbstverständlich das ist, so oft wird gerade diese